Um zu prüfen, wer Grundrente nach den gesetzlichen Vorgaben bekommt, war enormer Vorlauf nötig. Unter anderem wurde eine neue Datenautobahn zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden aufgebaut. Denn der Auszahlung von Grundrente ist eine Einkommensprüfung vorgeschaltet. Der Zuschlag sei dabei zeitlich wie geplant auf den Weg gebracht worden, so die Rentenversicherung. Einen Antrag stellen müsse niemand – alles gehe automatisch.
Verschickt wurden nun Rentenbescheide an Neurentner – erstmals mit Angaben dazu, ob und wenn ja in welcher Höhe sie Grundrente bekommen. Den Aufschlag bekommen Menschen, die über Jahre gering verdient haben. Wer bereits Rente erhält und auf eine Aufbesserung der Bezüge durch die Grundrente hofft, muss sich noch etwas gedulden.
Insgesamt will die Rentenversicherung in diesem Jahr bei sieben bis acht Millionen Rentnerinnen und Rentnern prüfen, ob sie den Aufschlag bekommen. Bis Ende 2022 sollen alle 26 Millionen Renten daraufhin überprüft werden. Ausgezahlt wird rückwirkend ab 1. Januar. Damals war der Zuschlag zur Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Rente wegen Todes eingeführt worden. Die Grundrente hatten Union und SPD nach langem Streit eingeführt. (dpa-AFX)