Rund fünf Wochen nach dem endgültigen Verbot von Ferienwohnungen in Berlin kommt das umstrittene Gesetz jetzt auf den Prüfstand. Mitte der Woche werden mehrere Klagen gegen die Regelung verhandelt.
Das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt verhandelt am 8. Juni 2016 die ersten vier Klagen von gewerblichen Vermietern gegen die Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Urteile werden noch am selben Tag erwartet, wie Gerichtssprecher Stephan Groscurth der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Bis zu 100.000 Euro Bußgeld
Nach dem Gesetz des rot-schwarzen Senats ist es verboten, ganze Wohnungen als Ferienwohnungen anzubieten. Wer es dennoch tut, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Auch Anwälte und Ärzte, die Kanzleien und Praxen in Wohnungen eingerichtet haben, können Probleme bekommen. Das Land will den knappen Wohnungsmarkt entspannen.
Berlinweit gab es nach Schätzungen zuletzt 10.000 bis 14.000 Ferienwohnungen. Allein der Stadtbezirk Mitte geht von mehr als 5.000 solcher Quartiere aus. Beim Verwaltungsgericht sind laut Sprecher bereits Dutzende Klagen gegen das Gesetz eingegangen, eine Kammer mit drei Richtern beschäftige sich vorrangig damit.
Mängel im Gesetz?
Die Wohnungen werden meist über Online-Portale wie Wimdu, Airbnb oder 9flats angeboten. Die Plattformen werben mit authentischen Urlaubserlebnissen, bei denen man anders als beim Hotelaufenthalt die Kiezkultur spüre.
In Umfragen hätten rund 40 Prozent der Gäste angegeben, ohne diese alternative Unterbringung nicht nach Berlin gekommen zu sein, sagte Wimdu-Anwalt Peter Vida. „Hier werden Verbraucherbedürfnisse abgewürgt.“
Die Kläger sehen Verstöße gegen die Berufs- und die Eigentumsfreiheit. Der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Helge Sodan, bescheinigt dem Gesetz in einem Gutachten gravierende Mängel.
Vor allem sei es nicht verhältnismäßig, weil es das Problem knappen Wohnraums kaum lösen könne. Die Belastungen für die Vermieter stünden in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Vorteilen für die Allgemeinheit.
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Wohnungseigentümer wollen Genehmigung erstreiten
Auch Wimdu-Anwalt Vida sagt, das Verbot sei angesichts von 150.000 fehlenden Wohnungen in Berlin „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. Die zuständigen Behörden argumentieren hingegen, der Eingriff in die Grundrechte sei hinzunehmen, da die Berliner auf den knappen Wohnraum angewiesen seien.
Wimdu habe nicht selbst geklagt, sondern stehe hinter einem der Kläger, sagte der Gerichtssprecher. Ein Bezirksamt hatte den vier klagenden Vermietern die Bescheinigung verweigert, dass ihre Ferienwohnungen nicht unter das Verbot der Zweckentfremdung fallen. Mit ihren Klagen wollen die Vermieter nun diese sogenannten Negativatteste erstreiten. (dpa-AFX)
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