Das LG Erfurt sah durchaus Pflichtverletzungen des dort wegen der Vermittlung von P&R-Containern in den Jahren 2013/2014 beklagten Vertriebs. Der Urteilsbegründung zufolge hätte er unter anderem über das Totalverlustrisiko, darüber hinaus eventuell bestehende Verpflichtungen bis zum Privatinsolvenzrisiko und darüber aufklären müssen, dass die von der P&R übernommenen Garantien “unter dem Vorbehalt ganz erheblicher Risiken stehen”.
Laut Knappe wurde die Anlegerin in dem jetzt vom OLG Naumburg entschiedenen Fall von dem gleichen Anwalt vertreten, der auch das Verfahren in Erfurt – in dem Roller & Partner nicht involviert war – für die dortigen Kläger geführt hat. Auch die vorgebrachten Argumente schienen demnach in beiden Verfahren weitgehend deckungsgleich gewesen zu sein, berichtete Knappe.
Unter anderem mit dem Argument eines vom Vertrieb verschwiegenen Risikos einer „Nachschusspflicht“ bei den P&R-Containern konnte der Anlegeranwalt demnach vor dem OLG offenbar nicht durchdringen. (sl)
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