In dem Komplex um die Container-Direktinvestments der insolventen P&R-Unternehmen hat das Landgericht Erfurt eine Vertriebsgesellschaft zum Schadenersatz verurteilt. Dabei waren die Kläger schon seit mehr als 20 Jahre Kunden bei P&R.
Nach Angaben der Kanzlei Schiller aus Bremen, die das Urteil erstritten hat, handelt es sich bei der Entscheidung des Landgerichts (LG) Erfurt vom 22. Februar 2019 um das erste Urteil gegen einen P&R-Vermittler (Aktenzeichen: 9 O 736/18).
Zuvor waren zwei Entscheidungen in dieser Causa der Landgerichte in Ansbach und Dessau zugunsten von P&R-Vermittlern bekannt geworden.
Über 120.000 Euro Schadenersatz
Das LG Erfurt hingegen verurteilte den beklagten Vertrieb zur Zahlung von Schadenersatz von mehr als 120.000 Euro. „Das Gericht hat eindeutig klargemacht, dass ein Vermittler von P&R-Kapitalanlagen auf das Totalverlustrisiko und Nachschussrisiko hinweisen musste. Auch die in den Verträgen abgedruckte Mietgarantie von P&R durfte der Vermittler nicht unkommentiert lassen. Denn P&R konnte die vertraglichen Mietzahlungen gar nicht garantieren“, berichtet Rechtsanwalt Sascha Schiller.
„Dies hätte der Vermittler richtigstellen müssen, denn es gab keine Mietausfallversicherungen oder ähnliche Sicherungen“, so Schiller. In dem sehr ausführlich begründeten Urteil werde gut nachvollziehbar dargelegt, welche Pflichten Anlagevermittler von P&R-Kapitalanlagen seinerzeit zu erfüllen hatten.