Der Vertrieb hätte damit unter anderem über das Totalverlustrisiko, darüber hinaus eventuell bestehende Verpflichtungen bis zum Privatinsolvenzrisiko und darüber aufklären müssen, dass die von der P&R übernommenen Garantien „unter dem Vorbehalt ganz erheblicher Risiken stehen“, so das LG in seiner Urteilsbegründung.
Nicht ganz klar wird in dem Urteil, auf welche Unterlagen sich die Ausführungen des Gerichts beziehen. Die Kläger hatten behauptet, lediglich im Jahr 1993 Prospektunterlagen (offenbar zu einem der wenigen P&R-Fonds) erhalten zu haben; später hatten sie demnach anscheinend allein die Kauf- und Verwaltungsverträge erhalten und unterzeichnet. Der Vertrieb hatte in dem Verfahren hingegen angegeben, 2013/2014 jeweils auch aktuelle Prospekte der P&R-Investitionsprogramme übergeben zu haben.
Mehr als 40 Jahre führender Anbieter
Die P&R-Gruppe war über mehr als 40 Jahre der führende Anbieter von Container-Direktinvestments, hatte im Frühjahr 2018 aber für ihre deutschen Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Betroffen sind rund 54.000 Anleger mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von etwa 3,5 Milliarden Euro.
Nach den Insolvenzen stellte sich heraus, dass fast zwei Drittel der 1,6 Millionen Container, die an die Anleger verkauft worden waren, überhaupt nicht vorhanden waren. Der Fehlbestand summiert sich nach den Veröffentlichungen der Insolvenzverwalter auf rund eine Million Phantom-Container, die entweder nie angeschafft oder bereits verkauft wurden. Die ersten Gläubigerversammlungen fanden im Oktober 2018 in der Münchener Olympiahalle statt. (sl)
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