Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Wer ab 2019 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezieht, profitiert von einer deutlichen Anhebung der Zurechnungszeit von 62 Jahren und drei Monaten auf 65 Jahre und acht Monate.
Durch die Zurechnungszeit werden erwerbsgeminderte Menschen so gestellt, als hätten sie nach dem Eintritt der Erwerbsminderung mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Hintergrund der Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten ist, dass Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung bisher vergleichsweise oft ergänzende Sozialleistungen erhalten.
Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit bis 2031 schrittweise weiter auf 67 Jahre. Maßgebend für die Dauer der Zurechnungszeit ist das Jahr des Rentenbeginns.
Auswirkungen der neuen Regelung
Welche konkreten Auswirkungen auf die Rentenhöhe die Verlängerung der Zurechnungszeit hat, hängt somit von dem Erwerbsleben des Rentenbeziehers ab. Es wird prognostiziert, dass durch die Reform Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2019 durchschnittlich circa 70 Euro höher pro Monat ausfallen. Hintergrund der Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten ist, dass Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung bisher vergleichsweise oft ergänzende Sozialleistungen erhalten. (fm)
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