Es kommt entscheidend darauf an, dass man dem Kunden ganz genau erklären kann, warum die Zusatzversicherung sinnvoll ist.
Beim Kieler Assekuradeur Domcura liegt die Durchdringungsquote bei rund 70 Prozent.
„Bei uns ist die Elementargefahrenabdeckung nahezu immer Bestandteil der beantragten Policen. Allerdings gibt es im Bestand noch Nachholbedarf, weshalb wir letztlich auf die Quote von rund 70 Prozent kommen. Die Wohngebäudeversicherung ist halt unser Home-Turf. Deshalb sind unserer Vermittler im höchstem Maße sensibilisiert – gerade was eine Elementargefahrenabdeckung angeht. Es kommt entscheidend darauf an, dass man den Kunden ganz genau erklären kann, warum und wann diese Zusatzversicherung sinnvoll ist“, sagt Domcura-Vorstand Uwe Schumacher.
Stichwort Elementargefahrenabdeckung: Domucura, HDI oder Ergo, sichern Immobilien ab, die nach dem Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau oder Starkregen (ZÜRS) in der Kategorie 4 liegen. Die Unterschiede liegen in den Details: „Wir versichern deutschlandweit bei uns ZÜRS-4-Objekte, selbst wenn es schon einmal einen Vorschaden gegeben hat“, so Schumacher.
Die Beiträge hängen laut Schumacher dabei von mehren Faktoren ab. Zum einen, von der Vorschadenssituation. Zum anderen, welche Schadensverhütungsmaßnahmen ergriffen wurden. „Wie stellt sich die Bauart und Ausgestaltung des Objektes dar? Welche Selbstbeteiligung wünscht der Kunde – eher 2.500 oder 5.000 Euro. Somit reicht der Netto-Beitragssatz für die Elementardeckung von 10,56 Euro pro Quadratmeter bis zu 59,53 Euro je Quadratmeter. Es handelt sich hierbei um Objekte, bei denen davon auszugehen ist, dass sie früher oder später beispielsweise von Hochwasser heimgesucht werden. Deshalb versichert kein anderer Anbieter dieses höchste Risiko flächendeckend in Deutschland“, so der Domcura-Vorstand.
Auch die Ergo versichert deutschlandweit ZÜRS-4. Ohne individuelle Risikoprüfung, wie der Versicherer betont. Um auch sehr hohe Risiken versichern zu können, vereinbart der Versicherer eine Mindestschadenhöhe. Überschreitet der eigetretene Schaden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau die vereinbarte Grenze, leistet der Versicherer, abzüglich eines Selbstbehalts. Bleibt ein Schaden darunter, trägt der Versicherte den Schaden im vollem Umfang selbst. Insgesamt bietet der Versicherer fünf Mindestschadenhöhen von fünf, zehn, 15, 30 und 60 Prozent der Versicherungssumme.
Dabei gilt grundsätzlich eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 Euro. Die Mindestschadenhöhe wird bei Vertragsabschluss in Euro umgerechnet und wird als absoluter Betrag Vertragsbestandteil, der sich während der Vertragslaufzeit nicht verändert. Die Selbstbeteiligung für Erdbeben und die restlichen Naturgefahren betragen immer 500 Euro, diese kann halbiert oder verdoppelt werden. In der Gefahrenklassen 1-3 beträgt die Selbstbeteiligung für Überschwemmungsereignis gleichfalls 500 Euro und kann halbiert oder verdoppelt werden.
Zwar bietet auch HDI für Risikoorte in ZÜRS-4 einen Elementarsschadenschutz. Allerdings entfällt bei Risikoorten in Gefahrenklasse ZÜRS 4 und bei Risiken mit Vorschäden in dem Bereich die Gefahr „Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer.“ Heißt: Rückstau oder Überflutungen infolge von Starkregen werden zwar übernommen. Ob aber Hausbesitzer, die direkt an Rhein, Mosel, Donau wohnen, eine Absicherung erhalten, dürfte erst ein Blick in das Online-Portal „Hochwasser-Check“ und dann das Gespräch mit einem Vermittler abschließend klären.
Doch nicht nur in der Wohngebäudeversicherung, auch in der Hausratversicherung wird das Risiko immer noch zu häufig unterschätzt. Womit wir wieder beim Wolken-halten-sich-selten-an-Deiche-Vergleich wären: Schlägt der Regen quer und drücken Sturmböen Fenster ein, steht plötzlich auch in der dritten und vierten Etage Wasser in der Wohnung.
Fonds-Finanz-Geschäftsführerin Schönteich: „Eine gute Hausratversicherung sollte daher den Elementarbaustein enthalten, da Elementarschäden vor den Außenmauern eines Gebäudes keinen Halt machen. Bei unzureichender Absicherung kann das Schadenausmaß hier existenzbedrohende Folgen haben“, so Schönteich.
Aber auch für Mieter eines Mehrfamilienhauses ist der Elementarschutz wichtig. „In erster Linie sollte hier der im Keller eingelagerte Hausrat nicht in Vergessenheit geraten. Das gleiche gilt für das E-Bike im Fahrradkeller“, sagt die Expertin.