ESG-Abfrage: „Ein Scheitern der regulatorischen Intention“

Norman Wirth
Foto: AfW
Norman Wirth

Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU, ESMA, hatte einen "Call for Evidence" zur praktischen Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß Mifid II gestartet. Der AfW hat sich mit einer Stellungnahme daran beteiligt. Was der Verband sagt.

Laut AfW sind die regulatorischen Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen derart überkomplex, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden eine Bereitschaft dazu gibt, sich diesem Abfrageprozess auszusetzen. Die Komplexheit mache sich insbesondere bereits an der Dreitteilung der Präferenzmöglichkeiten fest: nach 1.“Taxonomie“ und 2.“SFDR“ und 3.„PAIs“, mit und ohne Staatsanleihen – und jeweils in unterschiedlichen Prozentangaben möglich.

„Man sollte sich in Brüssel ehrlich machen. Wir erleben hier – leider! – klar ein Scheitern der regulatorischen Intention“, so AfW-Vorstand Norman Wirth. „Das sollte sich eingestanden werden und dann zu einem neuen Denken und besseren Lösungen, vielleicht hin zu einem Ampelsystem oder ähnlichem, führen.“

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