ESG-Abfragepflicht: BVK kritisiert „überbordende Bürokratie“

Michael H. Heinz
Foto: Screenshot Cash.
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürchtet, dass die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Union (EU), die sogenannten "Regulatory Technical Standards" (RTS), die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler unverhältnismäßig belasten werden. Zu allem Überdruss werden sich die RTS laut BVK noch ändern.

Die RTS werden zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und konkretisieren die EU-Offenlegungsverordnung, inwieweit sich Investitionsentscheidungen der Finanzmarktteilnehmer nachteilig auf Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerbelange auswirken.

„Als ehrbare Kaufleute sehen wir das Thema Nachhaltigkeit grundsätzlich als Chance, aber was wir ab kommenden Jahr anhand von seitenlangen, sogenannten Templates, also Vorlagen der RTS, bei unseren Kunden abfragen müssen, führt zu überbordender Bürokratie“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Verband kritisiert, dass sich ein großer Spagat zwischen umfassender Transparenz zur Nachhaltigkeit und übersichtlicher Darstellung der diesbezüglichen Informationen auftue. Diese Kluft müssten die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler schließen.

Zudem seien die Daten zum Abgleich der kundenseitigen Nachhaltigkeitspräferenzen mit denen der Finanzmarktprodukte häufig nur rudimentär oder überhaupt nicht vorhanden. „Zwar unterstützt der BVK seine Mitglieder, um die neuen Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit bestmöglich zu erfüllen. Aber dennoch können aufgrund der fehlenden Transparenz Haftungsfallen für den Berufsstand lauern“, befürchtet Heinz.

Zu allem Überdruss werden sich die RTS laut BVK noch ändern, denn in einer dreimonatigen Vetophase des EU-Parlaments und des Rats können die RTS noch überarbeitet werden.

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