Gemeinsam hatten die Verbände vor dem Inkrafttreten der Transparenzverordnung im März 2021 Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt und zur Verfügung gestellt. Mit Blick auf die nun zum 2. August hinzukommenden Pflichten, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abzufragen und das Ergebnis in die Produktempfehlung einfließen zu lassen, wurden die Hinweise und Formulierungsvorschläge nun den neuen Vorgaben entsprechend angepasst.
„Zwar wurden keine Änderungen in der Transparenzverordnung vorgenommen – was für ein in sich konsistentes Regelwerk zum Thema Nachhaltigkeit zwangsläufig hätte passieren müssen – aber durch die neuen Pflichten ab 2. August hielten wir Anpassungen unserer Empfehlungen für notwendig. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, handeln zumindest wir“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.