In einer am 27.8. veröffentlichten Verlautbarung der Fondsgesellschaft DWS heißt es:
Während wir uns zu Fragen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder regulatorischen Angelegenheiten nicht äußern, möchte die DWS auf die in den Medien erhobenen, unbegründeten Vorwürfe in Bezug auf ihre ESG Offenlegungen eingehen:
Die DWS steht zu den Offenlegungen in ihren Jahresberichten. Wir weisen die Anschuldigungen einer ehemaligen Mitarbeiterin entschieden zurück. Die DWS wird sich im Rahmen ihrer treuhänderischen Verantwortung im Namen ihrer Kunden weiterhin konsequent für nachhaltige Geldanlage einsetzen.
Die DWS hat eine lange Tradition in nachhaltigem und verantwortungsvollem Investieren, die weit über 20 Jahre zurückreicht. Wir gehen davon aus, dass die Berücksichtigung von ESG-Kriterien zur Voraussetzung für künftigen Erfolg in der Vermögensverwaltungsbranche werden wird. Entsprechend haben wir ESG als einen Eckpfeiler unserer Unternehmensstrategie definiert und haben den Anspruch ein führender ESG-Vermögensverwalter zu werden. Wir sind bestrebt, dem Markt, unseren Kunden und Stakeholdern stets transparent zu zeigen, dass der Weg in eine nachhaltige Zukunft lang und herausfordernd ist; für die gesamte Branche und auch für die DWS.
Wir waren und sind stets eindeutig in unseren Offenlegungen: Im Geschäftsbericht 2020 unterscheidet die DWS zwischen „ESG integrierten AuM“ und „ESG AuM“ (die die DWS als „ESG-dezidiert“ bezeichnet hat) und hat beide Klassifizierungen ausgewiesen. Wie wir in unserem Jahresbericht 2020 auf Seite 103 dargelegt haben, hat die DWS Strategien als „ESG-integriert“ klassifiziert, wenn sie aktiv verwaltet wurden und eine Abdeckung von mehr als 90% des Portfolios durch ESG-Daten aufwiesen (das gesamte SynRating). „ESG-integrierte AuM“ wurden nicht auf die „ESG-AuM“ („Dezidierte ESG Produkte“) der DWS angerechnet. Die absoluten Zahlen sind auf Seite 106 unseres Geschäftsberichts 2020 transparent aufgeführt.
In unserem jüngsten Halbjahresbericht, der im Juli 2021 veröffentlicht wurde, weisen wir 70,1 Mrd. EUR an ESG-AuM („Dezidierte ESG Produkte“) aus, in welchen wir unseren überarbeiteten ESG-Produktklassifizierungsansatz in Übereinstimmung mit SFDR* angewendet haben. Darüber hinaus meldeten wir 16,4 Mrd. EUR an illiquiden, mit einem grünen Label versehenen Einzelvermögen in nicht ESG-klassifizierten Produkten.
Die DWS wird ihren Weg konsequent fortsetzen einer der führenden ESG- Vermögensverwalter zu werden.
*Unsere ESG-Produktklassifizierung per 30. Juni 2021:
Die EU-Disclosure Regulation SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Sie schafft einen umfassenden Berichtsrahmen für Finanzprodukte und Unternehmen. Sie führt spezifische Offenlegungspflichten für Produkte ein, die soziale oder ökologische Merkmale fördern (Artikel 8) oder nachhaltige Investitionen als Ziel haben (Artikel 9), sowie eine allgemeine Offenlegungspflicht in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in anderen Produkten (Artikel 6). Wir haben solche Produkte entsprechend als Artikel 6, 8 und 9 klassifiziert und betrachten alle Artikel 8 und 9 Produkte als ESG. Wir wenden dieselben Regeln für die Zwecke unseres ESG-Produktklassifizierungsrahmens auf alle übrigen Retail-Produkte an, die nicht in den Anwendungsbereich von SFDR fallen (hauptsächlich aus den USA und Asien/Pazifik). Für institutionelle Produkte, die nicht in den Geltungsbereich von SFDR fallen, wenden wir die allgemeinen Branchenstandards und -richtlinien der Global Sustainable Investment Alliance (GSIA) an und klassifizieren alle Mandate, die diese GSIA-Standards erfüllen, ebenfalls als ESG.