Das verwaltete Vermögen betrug 718 Milliarden Euro, das entspricht einer Steigerung von 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auf Publikumsfonds entfielen 575 Milliarden Euro. Damit machen Artikel-8-Fonds (mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen) und Artikel-9-Fonds (die zu mindestens einem Nachhaltigkeitsziel beitragen) rund 44 Prozent des gesamten Publikumsfonds-Marktes aus. Nachhaltige Spezialfonds für institutionelle Investoren verwalteten 143 Milliarden Euro. Ihr Vermögen hat sich in den letzten 12 Monaten kaum verändert; im Vergleich zum Vorquartal gab es sogar einen leichten Rückgang.
Das Netto-Neugeschäft von Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat sich zuletzt eingetrübt. Im ersten Halbjahr flossen ihnen per Saldo 3,1 Milliarden Euro zu. Im zweiten Halbjahr 2021 waren es noch 37 Milliarden Euro gewesen. Ein Blick auf den Absatztrend seit März 2021 zeigt, dass sich Artikel-9-Fonds dem Rückgang im monatlichen Neugeschäft bisher entziehen konnten. Das dürfte daran liegen, dass ihre Anleger nichtfinanzielle Aspekte bei der Fondsanlage höher gewichten. Bei Artikel-8-Fonds sank das Neugeschäft dagegen um durchschnittlich 0,4 Milliarden Euro pro Monat – zuletzt gab es sogar Netto-Mittelabflüsse. Der Rückgang war aber dennoch geringer als bei konventionellen Fonds, denen im Trend jeden Monat 0,6 Milliarden Euro weniger zuflossen. Darin zeigt sich die weiterhin relativ hohe Attraktivität von Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für deutsche Anleger.
Seit Anfang August 2022 fragen Vertriebsstellen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden in der Anlageberatung ab. Um ein Produkt vorschlagen zu können, sind entsprechende Angaben der Hersteller erforderlich. Erwartungsgemäß gibt es aber noch Lücken bei der Bereitstellung dieser Daten. Am 15. August waren laut Morningstar Direct Meldungen im Rahmen des European ESG Templates (EET) für offene Publikumsfonds mit einem Fondsvermögen von 919 Milliarden Euro verfügbar. Das entspricht 70 Prozent des Gesamtmarktes. Zum Hintergrund: Das EET soll die notwendige Übermittlung der ESG-relevanten Informationen an alle Interessengruppen (Vertriebsstellen, Versicherer, Dachfondsinvestoren) ermöglichen.
Drei Merkmale qualifizieren ein Produkt für Anleger, die gerne nachhaltig investieren wollen: die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (PAIs/Principal Adverse Impacts), der Anteil nachhaltiger Investitionen nach der Offenlegungsverordnung sowie der Anteil nach der Taxonomie-Verordnung. Bisher ist die Marktrelevanz dieser Produktmerkmale selbst bei den Fonds, für die eine
EET-Meldung vorliegt, unterschiedlich ausgeprägt. Bei den PAI beträgt die Abdeckung immerhin 94 Prozent, bei den Anteilen gemäß Offenlegungsverordnung und Taxonomie sind es hingegen nur 41 Prozent beziehungsweise 29 Prozent. Bei der Taxonomie fehlen zum Beispiel bisher verlässliche Unternehmensdaten, um die Erfüllung der technischen Kriterien bewerten zu können. Auf Schätzungen dürfen die Fonds aber laut Gesetzgeber allenfalls in engen Grenzen zurückgreifen. Für die Zusagen zu nachhaltigen Investitionen bestehen ähnliche Probleme.