ESG-Kriterien: Das “magische Dreieck” wird zum Viereck

Foto: Florian Sonntag
Stefan Löwer: “Wie viele Anleger werden wohl angeben: ‘Nachhaltigkeit ist mir egal’?”

Mit den EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeit rollt erneut eine gewaltige Bürokratiewelle auf die Finanz- und Immobilienwirtschaft zu. Das Thema wird nicht selten belächelt, führt aber zu grundlegenden Veränderungen. Für die Branche wird es höchste Zeit, sich damit zu beschäftigen. Der Löwer-Kommentar

Mit den EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeit rollt erneut eine gewaltige Bürokratiewelle auf die Finanz- und Immobilienwirtschaft zu. Das Thema wird nicht selten belächelt, führt aber zu grundlegenden Veränderungen. Für die Branche wird es höchste Zeit, sich damit zu beschäftigen. Der Löwer-Kommentar

Seit Jahr und Tag gibt es eine grundlegende Erkenntnis in der Kapitalanlage: Jedes Anlageprodukt bewegt sich zwischen den drei konkurrierenden Zielen Rentabilität, Sicherheit und Liquidität (Verfügbarkeit). Das wird nicht selten – reichlich pathetisch – als „magisches Dreieck“ bezeichnet und gilt als so etwas wie ein Naturgesetz, also als unumstößlich. Doch nun gerät die Gewissheit ins Wanken. Genauer gesagt: Das Dreieck wird zum Viereck.

“Die vierte Ecke wird künftig die Nachhaltigkeit sein.” Das sagte keine geringere als Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei der Beratungsgesellschaft Baker Tilly und Mitglied im Präsidium des Immobilienverbands ZIA, bei einem Online-Pressegepräch am vergangenen Dienstag. Sie sieht demnach in den neuen Nachhaltigkeitskriterien der EU grundlegende Änderungen für die Branche.

Es geht um die künftigen EU-Vorschriften für die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), kurz ESG. Die ESG-Kriterien betreffen sowohl die Finanzwirtschaft allgemein als auch speziell die Immobilienwirtschaft. Und zwar sowohl die Produkte und Anbieter als auch den Vertrieb.

Start im März 2021

Zu den umfangreichen Maßnahmen gehören eine „Offenlegungsverordnung“, eine „Benchmarkverordnung“ und eine „Taxonomieverordnung“ . Dazu kommt die Anpassung anderer Regelwerke wie beispielsweise der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II.

Die Offenlegungsverordnung tritt bereits im März 2021 in Kraft. Demnach müssen die Unternehmen künftig offenlegen, inwieweit sie selbst und ihre Produkte die ESG-Kriterien berücksichtigen. Sofern die Kriterien ganz oder teilweise nicht erfüllt werden, muss dies ebenfalls offengelegt und begründet werden.

Die genauen Maßstäbe für nachhaltige Produkte und Unternehmen werden in der Taxonomieverordnung festgelegt. Sie tritt allerdings erst Anfang 2022 in Kraft, also zeitlich nach der Offenlegungsverordnung. Zudem fehlen durchweg noch die wichtigen Detailvorschriften („Level 2“) und weitere Ausführungsbestimmungen/Präzisierungen. Zumindest am Anfang hängen die Akteure also noch in der Luft, was auch Martina Hertwig kritisiert. „Herausfordernd ist, dass die Maßnahmen nicht koordiniert und nicht aufeinander abgestimmt sind“, sagt sie.

Das ist das eine. Das andere ist der Umfang der neuen Vorschriften zu den ESG-Kriterien. Auf die Branche rollt einmal mehr eine riesige Regulierungswelle zu, deren Ausmaß bislang wahrscheinlich die wenigsten Manager – gerade aus den vielen mittelständischen oder inhabergeführten Unternehmen der Sachwert- und Immobilienbranche – erkannt haben.

ESG wird praktisch zur Pflicht

Welchen Umfang die notwendigen Anpassungen auf Unternehmens-, Fonds- und Objektebene haben, wurde bei dem Vortrag von Alexander Eggert, Geschäftsführer des Asset Managers Warburg-HIH Invest, im Rahmen des Pressegeprächs deutlich. Das Unternehmen, das dabei offenbar von Baker Tilly beraten wird, beschäftigt ein ganzes Team, um das Thema zu bearbeiten und zu etablieren. Einen solchen Aufwand werden nur die größeren Häuser leisten können. Doch auch die kleineren Anbieter müssen sich – ob sie wollen oder nicht – mit dem Thema beschäftigen.

Zwar ist die Berücksichtigung der ESG-Kriterien grundsätzlich freiwillig. Doch Anbieter, die sie ignorieren, werden wahrscheinlich sehr bald kein Bein mehr an die Erde bekommen, weil die Investoren – institutionelle wie private – darauf bestehen werden und Abweichungen offen gelegt werden müssen. ESG wird damit praktisch zur Pflicht.

Dazu wird auch der Vertrieb beitragen. Laut Martina Hertwig müssen die Finanzdienstleister künftig beim Anleger auch die Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit abfragen und dürfen dann nur entsprechende Produkte anbieten – die neue vierte Ecke der Kapitalanlage eben. Und wie viele Anleger werden wohl angeben: „Nachhaltigkeit ist mir egal?“

Ähnlicher Stellenwert wie Risikohinweise

Die Anbieter müssen künftig entsprechende Informationen zu ihren Produkten vorhalten. Die „Nachhaltigkeitshinweise“ werden nach Einschätzung von Martina Hertwig künftig gar einen ähnlichen Stellenwert erlangen wie heute die Risikohinweise in den Prospekten. 

Die neuen Vorschriften werden die Sachwertanlage damit wohl in der Tat grundlegend verändern, und bis zum Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung sind es gerade noch sechs Monate. Vielleicht liegt es auch an der kontakt-armen Zeit, aber wahrscheinlich täuscht der Eindruck nicht, dass die meisten Akteure sich noch nicht so besonders intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, um es vorsichtig auszudrücken.

Das ist angesichts der Corona- und sonstigen Herausforderungen durchaus verständlich. Doch die Unternehmen müssen sich dringend mit dem Thema befassen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Branche einmal mehr weitgehend unvorbereitet in eine neues Regulierungs-Dickicht stolpert und sich dort verheddert.

Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Die G.U.B. ist Deutschlands ältestes Analysehaus für Sachwertanlagen und gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

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