Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR), in Deutschland auch als Offenlegungsverordnung bekannt, gilt seit März 2021. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, auf Unternehmens- und Produktebene offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen in ihre Prozesse sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene integrieren, erklärt der AfW. Außerdem werden zusätzliche Produktinformationen für nachhaltige Finanzprodukte eingeführt, die Nachhaltigkeitsangaben enthalten.
Die SFDR ist Teil der EU-Vorschriften zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, auch unter dem englischen Kürzel ESG bekannt. Der Konsultationszeitraum war vom 14. September bis 22. Dezember 2023. Ziel dieser öffentlichen Konsultation war es, Informationen über die Erfahrungen mit der Umsetzung der SFDR einzuholen und in Erfahrung zu bringen, welche möglichen Mängel bestehen, um mögliche Optionen zur Verbesserung ausloten.
„Keine Möglichkeit“, das Ziel auf diese Weise zu erreichen
Der AfW habe erneut und sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das extrem wichtige Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte in der Finanzwelt zu integrieren und die Nachhaltigkeitsziele zu fördern, aktuell nicht erreicht werden kann. Wie bereits im Rahmen einer Konsultation der europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA im Sommer 2023 dargelegt, sieht der AfW keine Möglichkeit, dieses Ziel durch Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlageprodukten ohne Änderung der geltenden Vorgaben zu erreichen.
Das grundsätzlich und unbedingt seitens des AfW unterstützte Ziel sei viel zu komplex und kompliziert umgesetzt worden und damit in der Anwendung für die Finanzvermittlerinnen und -vermittler und ihre Kunden weltfremd und in der Praxis nicht umsetzbar. Auch auf die mangelhafte Datenverfügbarkeit und -qualität weist der AfW in seiner Stellungnahme hin.
Es wurde weiter die Hoffnung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es mit radikalen Änderungen der derzeitigen regulatorischen Vorgaben gelingen könnte, die eigentliche Intention zu erreichen. „Ziel verfehlt. Neustart bitte“, so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.