In der Sache ist noch ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Frankfurt anhängig (Az.: 2-08 O 308/20). Letztlich geht es in dem Rechtsstreit um die Frage, ob in einem Zivil- oder Strafverfahren rechtskräftig festgestellt wird, ob Braun sich strafbar gemacht hat. In diesem Fall hätte die Versicherung einen Hebel, Zahlungen zu vermeiden.
„Der Versicherungsschutz entfällt gemäß den Vertragsbedingungen erst bei der Feststellung einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung“, stellte das OLG fest. „An einer für diese Feststellung erforderlichen rechtskräftigen Entscheidung oder einem Eingeständnis fehlt es hier, so dass vorläufig Versicherungsschutz zu gewähren ist.“
Die beklagte Versicherung hatte die Übernahme von Kosten mit dem Hinweis verweigert, Braun habe zumindest ab 2016 „gefahrerhöhende Umstände verschwiegen und die Verfügungsbeklagte arglistig getäuscht“. So referiert es das Landgericht Frankfurt in seinem erstinstanzlichen Urteil zugunsten des ehemaligen Wirecard-Vorstandsvorsitzenden vom 18. Januar dieses Jahres (Az.: 2-08 O 320/20).
Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte im vergangenen Juni Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Der zuvor lange gefeierte Zahlungsdienstleister flog aus dem Deutschen Aktienindex Dax, die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Die Strafverfolger gehen davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies. Ex-Chef Braun und zwei andere Manager sitzen seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft. (dpa-AFX)