EU-Banken müssen 20 Milliarden Euro für Mindestliquidität beschaffen

Die Banken in der Europäischen Union müssen zur Erfüllung der Mindestliquiditätsvorschriften bis Oktober 20 Milliarden Euro beschaffen. Das teilte die Europäische Bankenaufsicht EBA am Dienstag in London mit.

Europäische Banken sollen jederzeit einen Bestand an hochliquiden Aktiva vorhalten.

Bei den 36 größten EU-Banken beträgt die Lücke nach Angaben der EBA 14,3 Milliarden Euro und bei den 98 kleineren Instituten zusammen 5,7 Milliarden Euro. Die Angaben beruhen auf Zahlen per Ende Juni 2014.

Hochliquide Aktiva vorhalten

Die kurzfristige Liquiditätsdeckungskennziffer (LCR) wird vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht festgesetzt und soll sicherstellen, dass die Banken jederzeit einen Bestand an hochliquiden Aktiva vorhalten, der es ihnen ermöglicht, auf sich selbst gestellt, den über einen Zeitraum von 30 Tagen auftretenden kumulierten Nettozahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Die Regel wird 2019 vollständig verbindlich. Im Oktober 2015 müssen die EU-Banken über mindestens 60 Prozent der geforderten Liquiditätspuffer verfügen. Rund drei Viertel der größten Banken erfüllen die LCR nach Angaben der EBA bereits zu 100 Prozent.

Quelle: Bloomberg

Foto: Shutterstock

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