EU-Behörde verhängt über eine Million Euro Strafe gegen Ratingagentur S&P

Foto: Bildagentur PantherMedia / designer491 (YAYMicro)
S&P hat laut ESMA gegen EU-Regeln verstoßen (Symbolbild).

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat gegen S&P Global Ratings Europe Limited (S&P) wegen verschiedener Verstöße gegen EU-Vorschriften eine Geldbuße von insgesamt 1.110.000 Euro verhängt.

Grund sind hauptsächlich Versäumnisse im Zusammenhang mit der verfrühten Veröffentlichung von Ratings. Das geht aus einer öffentlichen Bekanntmachung der Behörde wegen Verstößen gegen die EU-Verordnung für Credit Rating Agencies (CRA) hervor.

Die ESMA stellte demnach fest, dass S&P Ratings veröffentlichte, bevor die betreffenden Wertpapiere von den bewerteten Unternehmen emittiert und dem Markt bekannt gegeben wurden. Dies sei auf interne Kontrollmängel zurückzuführen und habe dazu geführt, dass S&P gegen seine Transparenzpflichten verstieß.

Die Verstöße, die Gegenstand der Geldbuße sind, beziehen sich der ESMA zufolge insbesondere auf Mängel in den internen Kontrollmechanismen von S&P, die die Einhaltung der Verpflichtungen zur zeitgerechten Veröffentlichung von Ratings nicht gewährleistet haben, sowie das Versäumnis von S&P, Entscheidungen über die Einstellung von Ratings ohne Ausnahme und rechtzeitig bekannt zu geben. Außerdem habe S&P versäumt, der ESMA aktuelle Rating-Informationen zu übermitteln.

Fahrlässigkeit seitens S&P

Bei allen Verstößen wurde festgestellt, dass sie auf Fahrlässigkeit seitens S&P zurückzuführen waren, schreibt die Behörde. Bei der Berechnung der Geldbuße habe die ESMA sowohl erschwerende als auch mildernde Faktoren berücksichtigt, die in der CRA-Verordnung vorgesehen sind.

Im Einzelnen stellte die ESMA in Bezug auf die internen Kontrollmechanismen insbesondere fest, dass S&P zwischen dem 5. Juni 2019 und dem 8. September 2021 erbetene Ratings für sechs Emittenten vorzeitig veröffentlichte, das heißt die Ratings wurden von S&P vor der Emission der Wertpapiere durch die bewerteten Unternehmen und der Bekanntgabe an den Markt veröffentlicht. Infolgedessen verhängte die ESMA wegen fehlender entsprechender Kontrollmechanismen eine Geldbuße von 825.000 Euro.

Zudem stellte die Behörde in Bezug auf Verstöße im Zusammenhang mit Transparenzpflichten fest, dass S&P zwischen 2019 und 2021 in sechs Fällen Ratings von seinen öffentlichen Plattformen entfernt hat, ohne dies zu begründen. Folglich verhängte die ESMA eine Geldbuße von 210.000 Euro, weil S&P es versäumt hatte, Entscheidungen über die Einstellung von Ratings ohne Ausnahme und rechtzeitig offenzulegen.

Außerdem stellte die ESMA fest, dass die Ratingagentur in Bezug auf ein bewertetes Unternehmen nicht sichergestellt hat, dass die Informationen, die sie der ESMA zur Veröffentlichung auf der Europäischen Ratingplattform (ERP) übermittelt hat, korrekt und aktuell waren. Hier verhängte die ESMA eine Geldbuße von 75.000 Euro.

S&P kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung der ESMA einlegen.

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