Dabei geht es um Ergänzungen der gesetzlichen Bestimmungen der OGAW-Richtlinie und der AIFM-Richtlinie, also um Wertpapier- und alternative Investmentfonds. Der ESMA zufolge sollen insbesondere „unangemessene“ Kosten genauer definiert werden, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) sich oder verbundenen Unternehmen dann nicht aus dem Fondsvermögen erstatten darf.
Laut dem Papier können darunter gänzlich unnötige Kostenpositionen sowie unangemessen hohe Kosten oder Gebühren für Dienstleistungen, die an sich notwendig sind, fallen. In dem ESMA-Papier kommt der Begriff nicht vor, aber damit könnten grundsätzlich auch die Vertriebskosten erneut im Fokus sein – und somit im Bereich der Fonds ein Provisionsdeckel oder gar ein Provisionsverbot wieder im Raum stehen. Zudem geht es einmal mehr um die vollständige und verständliche Darstellung der Kosten.
Teil der „Kleinanlegerstrategie“ der EU-Kommission
Der Vorschlag knüpft auch an die PRIIPs-Verordnung zu Basis-Informationsblättern (BIB) für „verpackte“ Investment- und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) an. Diese ist erst zum letzten Jahreswechsel nach neun Jahren Hickhack in Kraft getreten und erforderte eine Überarbeitung der gesetzlich vorgeschriebenen Info-Blätter – zum Teil mit gezwungenermaßen wenig sachgerechten Ergebnissen. Nun soll die Kostendarstellung offenbar schon wieder überarbeitet werden.
Details dazu, welche Kosten wie als unnötig oder unangemessen hoch eingestuft werden sollen, enthält der Vorschlag noch nicht. Um den nationalen Aufsichtsbehörden größere Rechtssicherheit zu geben, könnte die ESMA ermächtigt werden, entsprechende Entwürfe für technische Regulierungsstandards zu entwickeln, schlägt sie vor.
Die ESMA ist zuversichtlich, dass ihr Vorschlag in der „Kleinanlegerstrategie“ der Europäischen Kommission, deren Entwurf für nächste Woche angekündigt wurde, berücksichtigt wird. Ein zunächst geplantes generelles Provisionsverbot im Rahmen dieser Strategie, das im Vorfeld bekannt geworden war, wurde wieder fallen gelassen.