Das Unternehmen verfügt bereits seit 2017 über eine BaFin-Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut und kann damit auch klassische Wertpapiere über die digitale Plattform vermitteln. „Wir haben uns auch fortlaufend mit der ECSP-Lizenz beschäftigt“, sagt Simon Brunke, Gründer und CEO der Exporo AG. „Insbesondere die zuletzt sehr positiven Anpassungen haben für uns den Ausschlag gegeben, dass auch Exporo die ECSP-Lizenz beantragt hat und wir rechnen mit einer zeitnahen Erteilung der Lizenz“, so Brunke weiter*.
Die ECSP-Verordnung schaffe durch einen europaweiten einheitlichen Regulierungsstandard die Voraussetzungen, dass Unternehmen unter erleichterten Bedingungen europaweit ihre Anlagen platzieren können, erklärt Brunke. „Wir möchten als Deutschlands führende Plattform für digitale Immobilieninvestments im Retail-Bereich bei der Europäisierung der digitalen Plattform dabei sein; zumal wir unser Angebot auf den Bereich erneuerbare Energien, zum Beispiel Finanzierung von Photovoltaik-Aufdachanlagen, erweitert haben“, kündigt er an.
Sorge, von Anbietern aus dem Ausland überrollt zu werden, hat er nicht: „Wir rechnen damit, dass sich die Plattformen zunächst im Zuge der Implementierung der ECSP-Verordnungs-Standards weiterhin auf ihren Kernmarkt, also auf ihr jeweiliges Inland, konzentrieren werden. Nach und nach werden aber die Zielmärkte erweitert, sodass ein echter europäischer Wettbewerb entstehen wird. Diese Entwicklung wäre für alle positiv: Die Projektentwickler werden erleichterten Zugang zu Kapital haben. Die Anleger werden mehr Anlagemöglichkeiten vorfinden. Die digitalen Plattformen, die über gute Prozesse und interessante Projekte verfügen, werden ihr Geschäft skalieren können.“ Will heißen: Sie werden das Geschäftsvolumen erweitern, die Fixkosten somit auf eine größere Basis verteilen und insgesamt mehr Gewinn machen können.
„Wichtig, dass die Verwaltungspraxis vereinheitlicht wird“
Damit diese positiven Effekte auch für die in Deutschland lizenzierten Plattformen eintreten können, wäre es aber wichtig, dass auch die Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden, durch entsprechende einheitliche Vorgaben und Definitionen seitens der europäischen Aufsichtsbehörde der ESMA, vereinheitlicht wird, so Brunke. „Anderenfalls ist zu befürchten, dass die deutschen Plattformen aufgrund der tendenziell strengeren nationalen Regulierungspraxis das Nachsehen gegenüber Plattformen aus anderen europäischen Ländern haben werden und so ein Wettbewerbsnachteil entstehen könnte“, sagt er.
Einen anderen Weg schlägt die Finexity AG ein. Das Unternehmen ist auf tokenisierte Emissionen von Sachwertanlagen wie Immobilien, erneuerbarer Energie, Gemälden, Oldtimern oder Streichinstrumenten spezialisiert. Im Gegensatz zu anderen Marktakteuren fokussiere sich Finexity nicht auf die Vermittlung von emittierten Finanzinstrumenten, sondern strebt eine Zulassung unter dem EU DLT Pilot Regime an, sodass sowohl ein starker Primärmarktvertrieb als auch eine langfristige Handelbarkeit aller Werte über die angeschlossenen Handelspartner abgebildet werden könne, erklärt das Unternehmen. „Die Handelspartner können sich per API oder Whitelabel an die Infrastruktur anschließen, und erhalten somit vollen Zugriff auf alle Emissionen. Auch hier stellen wir eine ECSP-Zeichnungsstrecke zur Verfügung“, so Finexity-Vorstand Paul Huelsmann.
Bis dahin geht das Unternehmen, das bei den bisherigen Emissionen als gebundener Vermittler des Wertpapierinstituts Effecta fungiert, offenbar davon aus, ohne ECSP-Lizenz auszukommen. Darauf jedenfalls lassen die Angebote schließen, die sich auch nach dem Stichtag 10. November 2023 auf der Finexity-Website finden.
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Dieser Artikel stammt aus der aktuellen Cash.-Ausgabe 1/2024.
* Kurz nach Redaktionsschluss hat Exporo die ECSP-Lizenz erhalten.