EU-Kleinanlegerstrategie: „Regulierungsdrang ist inzwischen Drangsalierungsdrang“

Foto: Cash./NW
Michael Heinz, Katrin Taepke, Lisa Knörrer, Gerald, Archangeli, Dr. Wolfgang Eichele

BVK-Chef Michael H. Heinz fährt im Kampf gegen ein Provisionsverbot eine zweigeteilte Strategie, die in Brüssel bereits zu wirken scheint.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat auf seiner Pressekonferenz auf der Dem in Dortmund den Status quo bezüglich eines auf EU-Ebene diskutierten Provisionsverbotes zu erläutern. In den vergangenen Monaten reichten die Meldungen dazu von verschiedenen Verbänden von Panikmache zu Äußerungen, das Verbot sei bereits vom Tisch. Der BVK hatte sich dazu in der Vergangenheit – zur Freude der Makler – recht optimistisch geäußert.

Offenbar arbeitet der BVK aber dennoch weiter hart an Klarstellungen innerhalb der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS). Konkret geht es dabei um ein Schreiben des BVK an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON).

Dabei geht es um den Artikel 30 Abs. 5 im Entwurf der RIS. Dort sei von der Unabhängigkeit des Maklers die Rede. Problematisch an der Formulierung sei, dass unklar sei, wie diese zu interpretieren sei. In der EU spielen dabei zum einen Sprachbarrieren als auch Unterschiede in den Wirtschaftssystemen der Mitgliedsstaaten eine Rolle.

Der BVK will klarstellen, dass es bei dem Begriff des unabhängigen Maklers nicht um den Status des Maklers geht, sondern um dessen Tätigkeit. Der BVK schlägt vor, dass statt eines Verbotes oder Provisionseinschränkungen die Produktkosten besser offengelegt werden sollten. Damit könnten. Verbraucher sehen, wie diese Einfluss auf die potenzielle Rendite haben. Dies finde in Irland bereits so statt und würde sehr gut funktionieren.

„Wir sind auch der Meinung, dass die Änderungen am derzeitigen Rechtsrahmen auf ein Minimum beschränkt sein sollen“, sagt Heinz weiter.

Auch Arbeit auf Deutschland-Ebene wichtig

Zudem drängt der BVK in Brüssel darauf, dass es den Mitgliedsstaaten überlassen werden sollte, über wichtige Definitionen zu entscheiden, die die Existenzgrundlage der Maklerschaft betreffen. Das dürfe nicht in Brüssel entschieden werden. Dort können höchstens Rahmenbedingungen festgelegt werden. Gleichzeitig sei es deshalb auch wichtig, einem Provisionsverbot im eigenen Lande die Stirn zu bieten. Im Koalitionsvertrag sei es zwar nicht verankert, spiele aber bei einigen Parteien nach wie vor eine große Rolle.

Argumentation des BVK scheint Früchte zu tragen

Die Arbeit des BVK habe laut eigenen Aussagen bereits dazu geführt, dass die Berichterstatterin des ECON-Auschusses Stéphanie Yon-Courtin bereits kritisch gegenüber einem Provisionsverbot geäußert habe.

Bis zum 26. Oktober haben die Parlamentarier des ECON-Auschusses Gelegenheit, Anmerkungen zum RIS-Entwurf einzubringen. Eine erste Abstimmung ist für Ende Januar geplant. Die Trilogieverhandlungen zwischen er EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat können jedoch erst beginnen, wenn das Votum vorliegt.

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