Aus Sicht des CFA Institute muss die neue EU-Kommission der Frage nach der Entschädigung von Privatanlegern bei Falschberatung durch Banken und Finanzvermittler künftig eine höhere Bedeutung beimessen.
Jüngste Fälle in Spanien im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten sowie mit Zinsabsicherungsgeschäften in Großbritannien zeigten, dass der Frage nach Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen eine hohe Bedeutung zukommt. Zudem gilt es aus Sicht des CFA Institute aber auch, Privatanleger besser hinsichtlich ihrer Rechte und Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche bei Anlagebetrug und Verstößen gegen Beratungspflichten zu informieren.
„Besser auf die Bedürfnisse von Privatanlegern eingehen“
Im Vorlauf zur Legislatur des neuen EU-Binnenmarktkommissars hat das CFA Institute daher den Report „Redress in Retail Investment Markets“ in den Diskurs eingebracht. In dem Report werden alle wesentlichen Wege der Streitbeilegung, der individuellen und kollektiven Interessenvertretung sowie Aufsichtspraktiken in Europa, Asien und den USA analysiert.
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„Die Finanzindustrie muss besser auf die Bedürfnisse von Privatanlegern eingehen, wenn sie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden will. Aus unserer Sicht verfügen Privatanleger noch nicht über ausreichende Handhabe, um im Falle von Fehlberatung oder Missmanagement ihre Rechte gegenüber den Anbietern von Finanzprodukten durchsetzen zu können. Es ist Aufgabe der Finanzindustrie, diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Zukunft der Finanzindustrie wird auch davon abhängen, ob es gelingt, wirksame Entschädigungsmechanismen für Privatanleger anzubieten. Denn diese verlassen sich bei ihrer Altersvorsorge immer mehr auf die Produkte von Finanzdienstleistern“, sagt Susan Spinner, Geschäftsführerin der CFA Society Germany.
Foto: CFA Society Germany