Der Kampf um die Pariser Klimaziele geht in eine neue Runde. Lange wurde er erwartet, jetzt ist er endlich da – der Kriterienkatalog der EU, der Investoren und Finanzierern Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Investments geben soll.
Der Katalog (Taxonomie-Report) legt für zahlreiche Bereiche wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Elektrizitätswirtschaft, Transport etc. Kriterien fest. Auch die Bereiche Neubau und Immobilien werden von dem Report erfasst.
„Grundsätzlich soll die Taxonomie helfen einheitliche Standards im Bereich Nachhaltigkeit zu entwickeln. Der Report misst dem Immobiliensektor eine große Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele bei. Immobilien sind in der EU für vierzig Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Kohlenstoffemissionen verantwortlich. Die Expertengruppe hat entschieden, den Energieverbrauch als primären Maßstab zu verwenden. Dies soll jedoch nur eine Übergangslösung sein. Nach und nach sollen zudem auch die Treibhausgasemissionen von Immobilien als Kriterien verwendet werden“, sagt Martina Hertwig, Partnerin und Wirtschaftsprüferin bei Baker Tilly sowie Mitglied des ZIA-Vorstands.
Im Immobiliensektor beispielsweise werden vier verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten identifiziert, für die Kriterien zur Messung der Nachhaltigkeit erarbeitet wurden. Dabei handelt es sich um Neubau, die Renovierung von bestehenden Immobilien, individuelle Renovierungsmaßnahmen und den Ankauf von Immobilien.
Als nachhaltig werden alle Immobilien eingestuft, die zu den Top-15-Prozent in Bezug auf Energieeffizienz und Treibhausgasemission innerhalb ihrer Peergroup zählen. Dieser Grenzwert soll sukzessive angehoben werden, um im gesamten Immobiliensektor das Null-Emissionensziel im Jahr 2050 zu erreichen.
Neubau: Alle Immobilien sind als nachhaltig eingestuft
Beim Thema Neubau gelten zunächst alle Immobilien als nachhaltig, die die nationalen Anforderungen an ein Niedrigst-Energie-Gebäude (NZEB, Nearly-Zero-Energy-Building) gemäß der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD aus dem Jahr 2010) erfüllen. Dies gilt aber nur für den Anfang. Auch hier sollen mittelfristig absolute Grenzwerte erarbeitet werden. Das Mindestziel sind dabei die bereits genannten Top-15-Prozent des Gebäudebestands in Bezug auf Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Künftig empfiehlt die Expertengruppe folgende drei Messgrößen: Den Nettoprimärenergieverbrauch p.a. in der Betriebsphase, die Treibhausgasemissionen p.a. in der Betriebsphase und die Treibhausgase, die sich in den verbauten Materialen befinden, bzw. bei deren Transport und Herstellung verbraucht wurden.
Renovierung: Relative Verbesserung oder Erreichung von Standards
Beim Thema Renovierung gibt es zwei Messmöglichkeiten. Die Kosten für Renovierungsmaßnahmen gelten als nachhaltige Investments, wenn die Grenzwerte, die in der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) erreicht werden oder wenn eine relative Verbesserung des Energieverbrauchs von 30 Prozent gegenüber vor der Renovierung erreicht wird.
Green Finance wird große Auswirkungen auf Immobilienbranche haben
Martina Hertwig erwartet, dass durch den Kriterienkatalog das Thema Green Finance noch einen deutlich höheren Stellenwert bekommen wird als bislang. „Der Druck kommt unter anderem vonseiten der Investoren und den Banken, die ihren Investitionsentscheidungen verstärkt Nachhaltigkeitsmotive zugrunde legen. Indem Eigentümer und Entwickler Zugang zu ‚grünen‘ Finanzierungen bekommen, wird die Taxonomie in einigen Bereichen Wachstum anregen, bestimmte Transaktionen und die Renovierung von Immobilien mit schlechter Nachhaltigkeits-Performance stimulieren“, so Hertwig. Marktteilnehmer, die ihre Praxis nicht an die Kriterien anpassen, könnten ihre Produkte nicht als ‚grün‘ vermarkten und würden an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Konsultation bis September 2019
Bis September 2019 läuft die Konsultationsphase für den Taxonomie-Report. Ab September wird die Expertengruppe weitere Empfehlungen zur Umsetzung zusammenstellen. Ab Dezember 2019 wird die Europäische Kommission die Umsetzung in künftigen Rechtsakte vorbereiten. (fm)
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