EU-Offenlegungsverordnung: „Vage, unpräzise und offen für Interpretationen“

Foto: Candriam
David Czupryna, Candriam

Der 10. März 2021 ist der Startschuss für den Versuch der EU, das Greenwashing einzudämmen“, sagt David Czupryna, Head of ESG Development beim europäischen Asset Manager Candriam. Mit weiteren Statements äußert er sich unten zum heutigen Inkrafttreten der neuen EU-Offenlegungsverordnung.

Die Offenlegungsverordnung ist vage, unpräzise und – wahrscheinlich beabsichtigt – offen für Interpretationen. Sie ist nicht dazu gedacht, bestehende Labels zu ersetzen oder nationale ESG-Regulierungen zu verdrängen, sondern sie zu ergänzen, wo sie kann.

Aber seien wir ehrlich: Durch die Offenlegung von Informationen will die Verordnung einen Mindeststandard für nachhaltige Produkte definieren. Indem sie die Messlatte in Bezug auf verpflichtende Offenlegungen und Indikatoren hoch genug hängt, will sie potenziell halbherzige ESG-Vermögensverwalter davon abhalten, Nachhaltigkeit unter ihren Referenzen zu betonen.

Einfluss der Finanzbranche auf die Nachhaltigkeit

Im Zentrum der Offenlegungsverordnung stehen die Principal Adverse Impacts (PAI’s). Über die Auswirkungen von ESG auf die finanzielle Performance ist bereits viel geschrieben worden. Die PAI’s konzentrieren sich nun auf den Einfluss der Finanzbranche auf die Nachhaltigkeit. Sie fordern Investoren auf, ihre eigenen Auswirkungen z.B. auf die Umwelt oder auf die Gleichstellung der Geschlechter usw. zu berücksichtigen und diese Auswirkungen anhand von vordefinierten Metriken sichtbar zu machen.

Für alle, die davon überzeugt sind, dass die Finanzwirtschaft eine Kraft für das Gute sein und dazu beitragen kann, die globalen Nachhaltigkeitsherausforderungen zu bewältigen, werden diese Metriken wertvolle Informationen liefern, die es ermöglichen, echte Leader auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit zu identifizieren.

Wie Candriam ESG-seitig aufgestellt ist

Candriam hat schon lange erkannt, dass eine nachhaltige Finanzwirtschaft über die einfache Integration von ESG-Faktoren hinausgehen und darauf abzielen sollte, eine greifbare Wirkung auf klare nachhaltige Ziele zu erzielen.

Aufgrund des messbaren Ziels, zusätzlich zur Integration anderer nachhaltiger Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen beizutragen, war es für uns offensichtlich, dass das gesamte nachhaltige Produktangebot als Artikel 9 klassifiziert werden sollte. Candriam ist daher in der Lage, eine vollständige Palette von Artikel 9-Anlageprodukten anzubieten, die sowohl den Renten- als auch den Aktienmarkt abdeckt.

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