Nach den neuen EU-Vorgaben soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass rund ein Sechstel der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und rund ein Viertel bis 2033 renoviert werden müssen.
Alle Neubauten sollen ab 2030 emissionsfrei sein, teilte das Parlament mit. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Bis 2050 soll der Gebäudebereich komplett klimaneutral sein. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer betonte, dass dafür auch genug klimafreundliche Energie entscheidend sei. „Nicht jeder Betrieb kann seinen Energieverbrauch beliebig reduzieren“, so der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks.
Die Vorgaben sollen dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaziele erreicht, denn nach Angaben der EU-Kommission sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das Formsache.
Im Dezember hatten sich Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament bereits grundsätzlich auf die neuen Regeln verständigt – nun hat das Parlament die Einigung offiziell angenommen. Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, die ursprünglich harte Mindeststandards für Wohngebäude einführen wollte. Angedacht war, dass die jeweils 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude eines Landes saniert werden müssen. Viele hatten solche Vorgaben als Zwangssanierungen angesehen – diese starre Vorgabe wurde in den Verhandlungen gestrichen.
Solaranlagen-Pflicht
Neben Vorgaben zur Energieeffizienz sieht die Richtlinie vor, dass die EU-Staaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden, Nichtwohngebäuden und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen müssen – sofern das technisch und wirtschaftlich machbar ist. Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab 2025 dürfen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden.
In Deutschland greifen zwar seit dem 1. Januar bereits die ersten Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes. Generell sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) etwa vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Nun muss die Bundesregierung nach Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund prüfen, inwieweit zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die die auf EU-Ebene angedachten Vorgaben einzuhalten. In der Diskussion über das Heizungsgesetz hatte es im vergangenen Jahr langen Streit in der Ampel-Regierung und viel Widerstand von Lobbyverbänden gegeben. (dpa-AFX)