EU-Rat gegen Provisionsverbot: „Im komplexen Gesetzgebungsweg ein Stück weiter“

Michael H. Heinz
Foto: BVK
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat die Entscheidung des EU-Ministerrates zur Kleinanlegerstrategie begrüßt. Demnach sprach sich der EU-Rat, ebenso wie zuvor das EU-Parlament, gegen allgemeine Provisionsverbote aus. Doch der Verband übt auch Kritik.

„Damit sind wir in dem komplexen Gesetzgebungsweg der EU ein Stück weiter“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Für uns ist wichtig, dass es nach diesem Votum Versicherungsmaklern in Deutschland weiterhin möglich sein wird, ihre Existenz auf der Basis von Courtagen zu sichern, ohne dass ihr unabhängiger Status in Frage gestellt wird. Das ist ausgesprochen positiv.“

Kritisch sieht der BVK dagegen, dass der EU-Rat vorhat, künftig höhere Hürden für die Vermittlung von Anlageprodukten zu etablieren. So sollen Tests zum Preis-Leistung-Verhältnis, dem sogenannten „Value for money“, die Geeignetheit von Produkten für Kunden sicherstellen. Außerdem möchte der EU-Rat die Transparenz der Kosten von Anlageprodukten erhöhen. Damit würden strengere Prüfprozesse für Vermittler einhergehen und die bereits bestehenden Informationspflichten verschärfen.

„Das Konzept des Value for money und von Geeignetheitsmaßstäben (Benchmarks) wird die Vermittlung von Anlageprodukten zusätzlich verkomplizieren, obwohl Kunden in der täglichen Anlageberatung schon jetzt über die Informationsflut stöhnen“, kommentiert Heinz die Entscheidung des EU-Rates. „Damit würde mehr Bürokratie Vorschub geleistet, anstatt sie abzubauen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, wer die Benchmarks bestimmt und wie sie kontrolliert werden sollen.“


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Nach der Entscheidung des EU-Rates können die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem Europaparlament (EP) beginnen. Das ist allerdings erst dann möglich, wenn sich die EU-Kommission und das EP konstituiert haben. Der BVK rechnet damit, dass der Trilog voraussichtlich im Herbst startet.

„Wir begrüßen diese Klarstellung ausdrücklich“, erklärt auch Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. „Damit hat nach dem Europäischen Parlament nun auch der Rat der EU eine entsprechende Formulierung in die politische Diskussion eingebracht, die deutlich macht, dass Versicherungsmakler nicht von einem Provisionsverbot betroffen wären. Die Zeichen stehen daher gut, dass sich diese Klarstellung auch im endgültigen Text der Retail Investment Strategy nach den sogenannten Trilog-Verhandlungen wiederfinden wird.“ Neu sei auch der Vorschlag des Rats, dass ein Review der Regelungen zu Provisionen erst nach fünf Jahren – anstatt wie ursprünglich geplant nach drei Jahren – stattfinden soll.

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