Der Europäische Rechnungshof sieht Mängel bei der EZB-Bankenaufsicht. Demnach fehlen der für die Kontrolle zuständigen Europäischen Zentralbank (EZB) objektive Kriterien zur Beurteilung, wann eine Bank sich in einer Krisensituation befinde.
Die zentrale Aufsicht über mehr als 100 systemrelevante Banken in Europa weist nach einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs Mängel auf. Bei der für die Kontrolle zuständigen EZB fehlten objektive Kriterien zur Beurteilung, wann eine Bank sich in einer Krisensituation befinde, erklärten die Rechnungsprüfer am Dienstag in Luxemburg.
Die EZB habe sich zudem geweigert, einige vom Rechnungshof angeforderte Dokumente und Unterlagen herauszugeben. Dadurch sei es letztlich nicht möglich gewesen, die Effizienz des EZB-Krisenmanagements umfassend einzuschätzen.
Laut geltendem Recht hat die EZB die gemeinsame Aufsicht über rund 120 der wichtigsten europäischen Banken. In Deutschland gehören unter anderem die Deutsche Bank und die Commerzbank dazu. Dieser sogenannte Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) war im Zuge der Finanzkrise geschaffen worden, um die Stabilität der Eurozone und des Bankensektors zu erhöhen.
Verbesserungsbedarf bei Austausch und Zusammenarbeit
Gerät eine Bank in Schieflage, steht zudem der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) zur Sanierung und Schließung von Banken bereit. Beim Austausch und der Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen bestehe auch noch Verbesserungsbedarf, befanden die Prüfer. Die Rechnungsprüfer hatten der EZB zuletzt bereits im Zuge der Aufarbeitung der Griechenland-Finanzkrise Intransparenz vorgeworfen.
Die Zentralbank habe den Prüfauftrag des Rechnungshofs infrage gestellt, und keine Auskünfte erteilt, hieß es damals. Griechenland war nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise in die Schuldenkrise gerutscht und wird seit 2010 mit internationalen Krediten vor der Pleite bewahrt. Das Geld kommt von den Euro-Partnern sowie dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Die EZB ist Teil der Kontrollgruppe der internationalen Geldgeber.
Aufgabe des Europäischen Rechnungshofs ist es, im Interesse der Steuerzahler unter anderem Einnahmen und Ausgaben der EU sowie einzelne Personen und EU-Institutionen zu überprüfen. (dpa-AFX)
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