EU-Richtlinie: Bestandsschutz nur für natürliche Personen

Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, weist daraufhin, dass juristische Personen nicht von der Ausnahmeregelung bei der Mindestqualifikation im Rahmen der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie profitieren können.

Laut neuem Berufsrecht müssen Versicherungsvermittler für die Erlangung der künftig notwendig werdenden Gewerbeerlaubnis einen Qualifikationsnachweis (Sachkundeprüfung) vorlegen (Paragraf 34d Abs.2 Nr. 4 GewO). Diese Pflicht trifft jedoch nicht jeden Versicherungsvermittler. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art 5 der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie eröffneten Möglichkeit zur Regelung eines Bestandsschutzes Gebrauch gemacht.

Das neue Berufsrecht enthält deshalb in der Versicherungsvermittlerverordnung eine sogenannte Alte Hasen-Regelung (Paragraf 1 Abs. 4 VersVermVO). Danach sind Personen, die seit dem Stichtag des 31. August 2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler tätig waren, von der Pflicht zur Sachkundeprüfung befreit. Dies gilt sowohlfür selbständig als auch unselbständig tätige Versicherungsvermittler. Die Inanspruchnahme der Alte-Hasen-Regelung setzt aber voraus, dass der Versicherungsvermittler bis zum 1. Januar 2009 die Gewerbeerlaubnis beantragt. Danach verfällt diese Bestandsschutzmöglichkeit.

?Der Bestandsschutz kann aber ausschließlich für natürliche Personen gelten, also ?Alte Hasen? aus Fleisch und Blut. In der Gesetzesbegründung der Versicherungsvermittlerverordnung wird die Bestandsschutzmöglichkeit damit begründet, dass bei Personen, die über mehr als sechs Jahre als Versicherungsvermittler tätig waren, aufgrund der Dauer ihrer Tätigkeit von einem angemessenen Qualifikationsniveau ausgegangen werden kann. Eine juristische Person kann aber praktisch nicht selbst tätig werden. Tätig werden nur deren Vertreter und Angestellte. Somit können nur diese aufgrund ihrer Berufserfahrung das entsprechende Qualifikationsniveau erreichen“, erläutert AfW-Qualifikations- und Politikvorstand Frank Rottenbacher die Sicht des Verbandes.

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