Eine Reihe von Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Kulturfragen soll die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) noch kurz vor Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts in mehreren Punkten ändern. Am 11. Mai 2007 will der Bundesrat die Verordnung beschließen. Ziel ist, dass sie parallel zum neuen Vermittlerrecht am 22. Mai 2007 in Kraft tritt.
Dabei könnte es nun dazu kommen, dass der öffentlich-rechtliche Abschluss ?Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)? dann nicht als ausreichende Qualifikation für den Versicherungsvertrieb anerkannt wird, wenn der Absolvent vorher keine kaufmännische Ausbildung absolviert hat. Dies galt jedoch seit langem als unumstritten ? auch in bisherigen Bundesratsstellungnahmen.
So könnte also am Freitag durchaus entschieden werden, dass Absolventen der öffentlichrechtlichenWeiterbildungsprüfung ?Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK? auf einmal keine ausreichende Qualifikation für die Erlaubniserteilung nach Paragraf 34d mehr hätten, wenn sie keine allgemeine kaufmännische Ausbildung vorweisen könnten. Sogar bestimmte Akademiker, die gleichzeitig ?Fachberater? sind, könnten nun von der entsprechenden Befreiungsregelung keinen Gebrauch mehr machen, da laut Empfehlung Nummer Vier nur Studienabschlüsse der Rechtswissenschaft und Diplom-Betriebswirt der Fachrichtung Versicherungen gleichgestellt sind.
?Das wäre vollkommen absurd, weil die Regelung der Begründung dieser Empfehlung selbst absolut zuwider läuft ? sollte doch der Zugang erleichtert werden. Zum anderen, weil diese Veränderungen vorher von keinem Experten ersichtlich war und nun Vermittler nur elf Tage vor Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts überrascht. So wären dann sogar die ganzen Merkblätter und Informationsveranstaltungen der IHKn sachlich nachträglich falsch?, erläutert Wolfgang Kuckertz, Vorstand der Berliner Going Public seine ablehnende Haltung gegenüber dieser Bundesratsempfehlung.
Der Ausbildungsanbieter wird die verbleibende Zeit dafür nutzen, um sich im Interesse aller Finanzdienstleister dafür einzusetzen, dass an der seit langem bekannten Liste der anerkannten Qualifikationen keine Änderungen mehr vorgenommen werden. ?Wir fordern aber auch alle Betroffenen, also alle Fachberater ohne kaufmännische Ausbildung, auf, bis zum 9. Mai 2007 das Wirtschaftsministerium ihrer Landesregierung zu kontaktieren und dort massiv gegen diese Regelung zu protestieren?, so Kuckertz weiter.
Laut der Empfehlungen soll nun auch der Abschluss ?Finanzfachwirt (FH)?, der in Verbindung mit einem Jahr Berufserfahrung als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater der Sachkunde gleichgestellt werden. Das zweijährige, berufsbegleitendes Studium an der FH Schmalkalden wird von der privatwirtschaftlichen Campus Institut AG angeboten und fokussiert sich auf Kapitalanlagen und Anlageberatung, Finanzmathematik oder Immobilienanlagen.
Zu den weiteren Änderungsempfehlungen zählen, die Einschränkungen bei der Wahl einer Industrie- und Handelskammer zum Ablegen der Sachkundeprüfung aufzugeben, da die Prüfung überall den gleichen Standard haben werde. Die Zusammensetzung des Ausschusses, der die Prüfungsaufgaben auswählt soll nicht mehr im Einvernehmen mit den genannten Interessengruppen, sondern nur nach Anhörung derselben getroffen werden. In seiner Begründung äußert der Wirtschaftsausschuss die Sorge, dass sich das Berufungsverfahren durch eine Art Vetorecht der Interessengruppen unverhältnismäßig lange hinziehen könnte.