Aus Sicht von Grund wäre eine Provisionsverbot, über das derzeit in Brüssel nachgedacht wird, keine Lösung. „Erforderliche Beratung, gerade mit Blick auf die Altersvorsorge, muss bezahlt werden. Das gilt für den provisionsgestützten Vertrieb ebenso wie für die Honorarberatung. Wir haben in Deutschland rund 300 Honorarberater, und die werden direkt vom Kunden bezahlt.“ Honorarberatung sei auch nicht zwangsläufig besser. „Wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder nach zwei Jahren gekündigt wird, ist das volle Honorar trotzdem fällig.“
Auf die Frage, ob er glaube, dass auf EU-Ebene ein Verbot kommt, antwortet Grund: „Das weiß ich nicht. Es gibt Länder, die dagegen sind, dazu gehört auch Deutschland. Aber der europäische Druck ist schon ziemlich groß. Ich kenne einige Länder, die das gut finden.“
Für die Bafin kündigt Grund an, sich Anbieter genauer anzusehen, die bei den Effektivkosten beziehungsweise bei den Aufwendungen für Versicherungsvermittler im oberen Viertel liegen. „Wir wollen, dass Kunden nicht mit übermäßigen Provisionen belastet werden. Damit wollen wir Exzesse verhindern in einem System, das auf Beratung beruht.“