Der Deutsche Bundestag hat am 28. Juni 2018 die Umsetzung der EU-Wertpapierprospektverordnung beschlossen. Der Bundesverband Crowdfunding sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung, fordert aber weitere Maßnahmen.
Dier Bundesverband Crowdfunding begrüßt ausdrücklich, dass der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung beschlossen hat, den Schwellenwert für die Erstellung eines Wertpapierprospektes auf 8 Mio Euro festzulegen. Dieser Schwellenwert kann von den Emittenten einmal pro Jahr genutzt werden, um prospektfrei Wertpapiere zu emittieren.
„Die Bundesregierung hat den von der Europäischen Union vorgesehen Spielraum genutzt, um den Zugang von Unternehmen zu Kapital zu stärken – dies wird auch mehr Chancen für die Crowdfunding- Plattformen ermöglichen, die Wertpapiere vermitteln wollen“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding eV.
„Deutschland nimmt damit in Europa eine führende Stellung bei der Umsetzung von Erleichterungen für Unternehmen ein, die über Crowdfunding-Plattformen Kapital suchen“, so Ralph Pieper, Vorstandsmitglied zuständig für Regulierung.
Kritikpunkte an der Umsetzung
In der Anhörung im Deutschen Bundestag am 13. Juni 2018 hatte der Bundesverband Crowdfunding einige Kritikpunkte aufgeführt, welche die Bundesregierung leider nicht umgesetzt hat:
- Die Einzelinvestmentschwellen von 1.000 Euro bzw. 10.000 Euro pro Investor sind zu gering gesetzt und führen zu einer Unterkapitalisierung von Unternehmen. Hier wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber den Einzelinvestmentschwellen bei Vermögensanlagen angebracht. Die Regierungsfraktionen haben angekündigt, dies im Rahmen der KASG-Evaluation Ende 2018 zu prüfen. Der Bundesverband Crowdfunding begrüßt dies.
- Die Vermittlung von Wertpapieren ist nach wie vor mit hohen regulatorischen Auflagen versehen. Der Verband hatte einen Vorschlag für eine standardisierte und der digitalen Finanzierungsform angemessenen Vermittlerlizenz gemacht. Diese wurde leider nicht aufgegriffen. Der Bundesverband Crowdfunding fordert die Bundesregierung auf, hier in den Dialog mit der Branche zu treten, um das Instrument der prospektfreien Wertpapiere praxistauglich zu machen.
- Der Bundesverband Crowdfunding hatte sich auch dafür ausgesprochen, dass nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHen in den Bereich der Schwarmfinanzierungsausnahme aufgenommen werden. Die FDP hatte dazu im Finanzausschuss einen entsprechenden Antrag eingebracht, der aber von den Regierungsfraktionen mit Verweis auf die KASG-Evaluation abgelehnt worden ist. Der Bundesverband Crowdfunding begrüßt es aber, dass der politische Wille zur Erleichterung von Crowdfunding für junge Unternehmen, die insbesondere als GmbHen firmieren, vorhanden ist.
„Gerade für Startups ist es wichtig, dass die geschaffenen Ausnahmeregelungen im Bereich Crowdfunding auch genutzt werden können – hier ist die Bundesregierung gefordert, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Ungleichbehandlung von Aktiengesellschaften und GmbHs führt nicht zu einer Stärkung von Mittelstand und Startups“, so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für die Regulierung und Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags.
Da die Prospektfreiheitsgrenze derzeit nicht auch für GmbHs angehoben wird, können zukünftig Aktien bis acht Millionen Euro prospektfrei angeboten, aber GmbH-Anteile nur bis 100.000 Euro.
„Die Bundesregierung hat gehandelt und einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Weitere Schritte müssen aber folgen, damit die von der Europäischen Union vorgesehenen Impulse für die Unternehmen auch in Deutschland eintreten können“, so Uli Fricke, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Vorstandsmitglied zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. (fm)
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