Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kreditverträgen gestärkt. Das höchste Gericht der EU konkretisierte am Donnerstag in einem Urteil, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen.
Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen, wie aus dem Richterspruch hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).
Verbraucherschützer: alte Kredite widerrufen
Nach Einschätzung von Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest hilft das Urteil vielen Schuldnerinnen und Schuldnern weiter. „Die meisten von ihnen können jetzt ihre alten Kreditverträge widerrufen, auch wenn seit Vertragsabschluss schon viele Jahre vergangen sind“, sagte er.
Die an dem Verfahren beteiligte Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilte mit, dass von dem Urteil nahezu alle privaten Verbraucherdarlehen betroffen sind. „Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.“
Hintergrund des EuGH-Urteils sind mehrere Fälle, die am Landgericht Ravensburg verhandelt werden. Dabei wurden Autokreditverträge widerrufen, lange nachdem die Frist abgelaufen war. Begründet wurde dies von den Verbrauchern damit, dass in den Verträgen wichtige Angaben gefehlt hätten. (dpa-AFX/IhreVorsorge)