„Für die Diagnose empfiehlt die S3-Leitlinie vorrangig vier Untersuchungsmethoden“, erläutert Seitz. „Die Tastuntersuchung, der PSA-Wert mittels Bluttest, die transrektale Ultraschalluntersuchung sowie die Gewebeentnahme. Einen Anspruch auf die Tastuntersuchung haben in Deutschland einmal jährlich alle gesetzlich krankenversicherten Männer ab 45 Jahren.“
Der PSA-Test wird von gesetzlichen Kassen in der Regel dagegen jedoch nicht bezahlt. PSA (prostataspezifisches Antigen) ist ein Eiweiß, das nur die Prostata bildet. Bei Prostatakrebs steigt der PSA-Wert stark an. Private Zusatzversicherungen dagegen übernehmen im Rahmen von Bausteinen oft die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen wie den PSA-Test. (dr)
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