Die ehemalige Führungsriege der insolventen Falk Capital AG ist wegen Untreue zum Nachteil des Unternehmens vom Landgericht München zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Es ist das erste Urteil des Gerichtsprozesses, der seit knapp zwei Jahren läuft und nach 69 Verhandlungstagen noch keinen Abschluss gefunden hat: Über den Tatvorwurf des Betrugs und der Untreue gegenüber den Anlegern wird noch entschieden.
Die Verurteilung erfolgte wegen des Anklagepunktes Untreue zum Nachteil der Falk Capital AG, dem sogenannten Tatkomplex II. Alle Angeklagten hatten die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Die Verteidigung hob in ihrem Plädoyer hervor, dass Falk Capital immerhin 25 Jahre erfolgreich am Markt war und aufgrund einer rückwirkenden Gesetzesänderung in Schieflage geriet.
Da die Frist noch nicht abgelaufen ist, bleibt den früheren Falk-Managern noch Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Ab dem 13. April müssen sich die Verurteilten in einem weiteren Verfahren zu den zuvor abgetrennten Tatkomplexen I und III verantworten, in denen es um den Vorwurf des Betrugs beziehungsweise der Untreue zum Nachteil von Anlegern des Falk-Zinsfonds und von Kommanditisten des Falk-Fonds 77 geht.
Die Falk Capital AG war bis zur Insolvenz im Jahr 2005 der größte Anbieter geschlossener Deutschland-Immobilienfonds und hatte Fonds mit einem Investitionsvolumen von 3,2 Milliarden Euro aufgelegt. Das Unternehmen musste 2005 Insolvenz anmelden, nachdem es Mietgarantien nicht mehr erfüllen konnte. Es war zuvor durch Probleme bei der Platzierung des Erbbaurechtsfonds Falk-Fonds 80 in existentielle Not geraten. (af/bk)
Foto: Shutterstock