Die Staatsanwaltschaft München wirft Braun und anderen Wirecard-Führungskräften vor, wie eine kriminelle Bande agiert und Banken sowie Investoren mit Hilfe manipulierter Bilanzen um drei Milliarden Euro geprellt zu haben.
Haftprüfungen finden im Turnus von drei Monaten statt. In Haftsachen sind Staatsanwaltschaften angehalten, ihre Ermittlungen zügig durchzuführen und nach Möglichkeit auch abzuschließen, damit die Beschuldigten nicht unnötig lang ohne Urteil im Gefängnis sitzen. Doch kommt es in komplexen Strafverfahren immer wieder vor, dass die Untersuchungshaft sehr lang dauert. (dpa-AFX)