Ex-Wirecard-Chef Braun muss in U-Haft bleiben

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Markus Braun

Ex-Wirecard-Chef Markus Braun muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Oberlandesgericht München habe "Haftfortdauer" entschieden, bestätigte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am Freitag.

„Die Frage ist: Liegen Haftgründe vor und rechtfertigt der dringende Tatverdacht die Untersuchungshaft?“, sagte er. Es müsse sich um eine Tat von einem gewissen Gewicht handeln, um die U-Haft zu rechtfertigen.

Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem früheren Wirecard-Vorstandschef Braun und anderen Verdächtigen organisierten Bandenbetrug vor. Sie sollen mit gefälschten Bilanzzahlen über drei Milliarden Euro von Banken und Investoren erschwindelt haben. Auch ein mutmaßlicher Komplize Brauns muss nach der Entscheidung des OLG weiter in U-Haft bleiben, wie Gliwitzky sagte.

Künftig müsse das Gericht nun alle drei Monate entscheiden, ob die Haftgründe weiter vorliegen oder Braun aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann. Nächster Haftprüfungstermin ist demnach der 25. Mai 2021.

Wirecard aus Aschheim bei München galt jahrelang als aufstrebendes Fintech-Unternehmen und war zwischenzeitlich sogar in den Dax aufgerückt. Allerdings wies Wirecard nach Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft seit 2015 Scheingewinne in Milliardenhöhe aus, ohne dass Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer etwas bemerkten. In dem Zusammenhang gab es auch Geldwäsche-Vorwürfe. Wirecard hat inzwischen Insolvenz angemeldet. (dpa-AFX)

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