Die Vorsitzende Richterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Petra Gundlach, sagte am Freitag in einer mündlichen Verhandlung, nach der vorläufigen rechtlichen Einschätzung der Kammer habe die Klage des Managers gegen die Versicherung „keine Aussicht auf Erfolg“.
Der 53-jährige Österreicher will die Versicherung Swiss Re per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, für seine zahllosen Prozesse die vereinbarte Deckungssumme von 10 Millionen Euro bereitzustellen. Die Swiss Re weigert sich jedoch und verweist auf die im Vertrag enthaltene „Serienschadensklausel“. Ihr zufolgemüsse die Managerhaftpflicht nicht für die Folgen eintreten, die allesamt aus einem einzigen Schadensfall stammen. Ihre endgültige Entscheidung will die Kammer am 13. Juli verkünden.
Das Gericht sah auch keinen Grund, im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung dem Kläger Markus Braun vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Sie sehe da „keine Eilbedürftigkeit“, betonte die Richterin. „Dass zahllose Verfahren auf ihren Mandantenzukommen werden, wissen sie doch schon seit zweieinhalb Jahren.“ Markus Brauns Anwälte hatte die einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf erst im Juni beantragt.
Markus Braun sitzt seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft. Im größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte sind Braun und zwei weitere frühere Wirecard-Manager wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Laut Anklage sollen sie seit 2015 die Wirecard-Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben. Nach Brauns Darstellung wurden dievermissten Milliarden ohne sein Wissen und ohne seine Beteiligung von Kriminellen im Unternehmen veruntreut.