Auf eigenen Beinen stehen und sein eigener Chef sein – immer mehr Menschen verwirklichen sich diesen Traum. Allein im vergangenen Jahr wagten 367.000 Existenzgründer in Deutschland den entscheidenden Schritt. Das ermittelte das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn.
Beim Aufbau des eigenen Unternehmens sollten Existenzgründer trotz der stressigen Anfangsphase nicht vergessen, ihren Versicherungsschutz an ihre neue Lebens- und Berufssituation anzupassen. Expertin Tanja Ehrenberg von den VGH Versicherungen weiß, worum sich Selbständige kümmern müssen.
Auch Existenzgründer können krank werden
Eine Versicherung ist in Deutschland Pflicht: die Krankenversicherung. Arbeitnehmer müssen mit ihrem Einkommen erst die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen.
Für Existenzgründer gilt diese Voraussetzung nicht. Sie können sich ganz unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern. Gründer haben aber auch die Wahl, weiterhin bei der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Die Entscheidung ist allerdings gar nicht so einfach, denn Selbständige müssen für ihre Versicherungsbeiträge allein aufkommen.
„Gerade für junge Selbständige ist die private Krankenversicherung häufig die günstigere Alternative und bietet in der Regel mehr Leistungen“, weiß Tanja Ehrenberg. „Denn der Tarif orientiert sich am Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.“
Für Gründer, die sich zu einem späteren Zeitpunkt selbständig machen, kann die gesetzliche Krankenversicherung günstiger sein. „Die Entscheidung ist aber auch abhängig von den individuellen Bedürfnissen. Um die richtige Wahl zu treffen, sollten sich Selbständige von ihrem Versicherungsexperten beraten lassen“, empfiehlt Ehrenberg.
Unerlässlich: Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Krankenversicherung allein reicht aber nicht aus. „Wer bei einer dauerhaften Erkrankung oder nach einem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht plötzlich ohne Einkommen da“, warnt die Expertin des größten öffentlichen Versicherers in Niedersachsen.
Ein weiteres Problem: Viele Selbständige haben keinen oder nur einen geringen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für sie daher unerlässlich. „Um ihren Lebensstandard zu halten, sollten Selbständige beim Vertragsabschluss eine Rente wählen, die sich an ihrem durchschnittlichen Einkommen orientiert“, rät Tanja Ehrenberg.
Mit der Rürup-Rente von Steuervorteilen profitieren
Was haben Handwerker, Künstler und Hebammen gemeinsam? Sie sind selbständig und trotzdem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das gilt aber nicht für alle Selbständigen. Viele sind von der Pflicht befreit, in die gesetzliche Altersvorsorge einzuzahlen, und müssen selbst vorsorgen.
Die Rürup-Rente ist zwar auch für angestellte Arbeitnehmer ein wichtiger Vorsorgebaustein, für Selbständige aber besonders sinnvoll. Denn damit sorgen sie nicht nur für das Alter vor, sondern profitieren auch von Steuervorteilen. „Sparer können derzeit Beiträge bis zu 24.305 Euro steuerlich gefördert in die Rente einzahlen und 88 Prozent, also 21.388 Euro, in ihrer Steuererklärung geltend machen“, erklärt die VGH-Expertin.
Den Betrieb auch gegen Haftpflichtrisiken absichern
Der neue Kunde erscheint zu einem Meeting und rutscht im Treppenhaus aus, weil die angestellte Reinigungskraft vergessen hat, das Warnschild aufzustellen. Die Folge: mehrere Knochenbrüche. „Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die Haftpflichtrisiken des Betriebes abdeckt, müssen Selbständige für alle Behandlungskosten allein aufkommen. Das kann für Existenzgründer und kleine Unternehmen das finanzielle Aus bedeuten“, warnt Tanja Ehrenberg.
„Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Selbständige auf der sicheren Seite, denn sie kommt neben Personen- und Sachschäden auch für Vermögensschäden auf, die Gründer oder ihre Mitarbeiter während der Arbeit verursachen.“
Die Sachwerte nicht vergessen
Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl können einen Betrieb für mehrere Wochen lahmlegen. Müssen dann Maschinen repariert oder das Betriebsgebäude saniert werden, springt die Geschäftsinhaltsversicherung ein.
„Eine zusätzliche Versicherung gegen Betriebsunterbrechung zahlt in dieser Zeit die gewerblichen Mietkosten und die Gehälter der Mitarbeiter, aber auch entgangene Gewinne“, erläutert Tanja Ehrenberg.
„Wer Eigentümer des Betriebsgebäudes ist und teure Maschinen in seinem Betrieb stehen hat, sollte zusätzlich eine Geschäftsgebäudeversicherung abschließen und über eine Elektronik- und Maschinenversicherung nachdenken.“
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