Welche strategischen Überlegungen stecken hinter der Ausweitung des Geschäftsmodells?
Poerschke: Wir haben zwei Säulen, mit denen wir strategisches Wachstum generieren wollen. Zum einen ist das die klassische Projektfinanzierung, zum anderen Wachstum durch komplementäre Produkte, die für sich profitabel sind oder indem wir Neukunden gewinnen. Dazu zählen z.B. unter unserer neuen Marke Digital Invest Assets ETF-Anlagen und neuerdings auch Tagesgeldkonten. Im Bereich unserer Kernprodukte unter der Marke Engel & Völkers Digital Invest haben wir die Lizenz als European Crowdfunding Service Provider – kurz ECSP – beantragt und im Januar von der BaFin auch erhalten, wobei wir erste Projekte unter der Lizenz bereits finanzieren konnten. Unser Ziel ist, immer in Zukunftsmärkten unterwegs zu sein. Und einer der größten Zukunftsmärkte ist der Bereich der Erneuerbaren Energien. Hier gibt es auf der einen Seite einen hohen Investitionsbedarf, auf der anderen Seite erwarten wir auch eine sehr hohe Nachfrage unserer Kunden. Auch bei Erneuerbare-Energien-Projekten gibt es häufig ein Finanzierungs-Gap zwischen dem Eigenkapital des Entwicklers und der Bankfinanzierung, das wir füllen können. Insofern passt das Thema auch gut zu unserem aktuellen Geschäftsmodell sowie zu unserer Organisationsstruktur und unseren Skills. Und nicht zuletzt wollen wir auch als Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz beziehungsweise zur Einhaltung der Klimaziele leisten. Wir bieten damit auch unseren Kunden die Chance, Teil der Energiewende zu werden. Anleger können Bereits ab 100 Euro investieren und wissen genau, wohin ihr Geld fließt. Zugleich können wir so unsere Abhängigkeit von den klassischen Assetklassen des Immobilienmarktes wie z.B. Wohnen oder Büro reduzieren.
Woher kommt das Know-how?
Poerschke: Wir haben mit der Green Fox Energy einen strategischen Partner mit einem erfahrenen Management gefunden, mit dem wir zunächst das Auftaktprojekt und dann auch weitere Projekte realisieren wollen. Wir konzentrieren uns dabei auf die Finanzierung der Entwicklungsphasen. Dort ist das Rendite-Risiko-Verhältnis so, dass wir es auch auf unserer Plattform platzieren können. Daneben bauen wir eigenes Know-how auf, können auf unsere bestehenden Prüfprozesse zurückgreifen und lassen bei den Projekten, die unsere interne Prüfung bestanden haben, zusätzlich eine externe Due Diligence und Wirtschaftlichkeitsprüfung durch renommierte Gutachter durchführen. Neben Green Fox Energy werden wir auch Projekte mit anderen Partnern realisieren.
Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob Sie eine Emission wie bisher als Vermögensanlagen-Schwarmfinanzierung, also als Nachrangdarlehen, strukturieren oder unter dem neuen ECSP-Regime, also mit klassischen Krediten?
Poerschke: Wir wollen zukünftig hauptsächlich Produkte unter der ECSP-Lizenz vermitteln. Dabei kann es sich sowohl um erstrangig besicherte, aber auch um nachrangige Kredite handeln. Es kann aber sein, dass es in der Strukturierung eines Projekts allen Seiten sinnvoller erscheint, weiterhin Vermögensanlagen zu vermitteln. Das ist eine projekt-individuelle Entscheidung, die sich dann natürlich je nach Risikoeinstufung auch in der Rendite beziehungsweise Verzinsung widerspiegelt.
Lässt sich der Renditeunterschied präzisieren?
Poerschke: Noch nicht. Das hängt davon ab, mit welchem Zins wir beispielsweise erstrangig besicherte Darlehen an unsere Kunden vermitteln können. Das testen wir gerade.
Sie sprachen unlängst davon, dass „erfahrene Anleger“ unbegrenzt investieren können. Was bedeutet das?
Poerschke: Grundsätzlich kann jeder Anleger bereits ab 100 Euro in unsere Projekte investieren. Im Rahmen der ECSP-Lizenz müssen wir allerdings nach der EU-Verordnung zwischen kundigen und nicht-kundigen Anlegern unterscheiden. Die kundigen, also erfahrenen Anleger dürfen in jedes Finanzierungsprojekt unbegrenzt investieren. Für diesen Status müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen, die sie im Zuge des Zeichnungsprozesses auf der Plattform nachweisen beziehungsweise angeben müssen. Für nicht-kundige Anleger gibt es Restriktionen hinsichtlich der Maximalsumme, die sie investieren dürfen, und es sind ergänzende Risikohinweise vorgeschrieben. Für Vermögensanlagen gilt diese Unterscheidung nicht, hier gibt es für alle Verbraucher einen maximalen Anlagebetrag von 25.000 Euro je Emittent.
Inwieweit sind auch externe Vertriebspartner involviert?