EXKLUSIV: Paribus lanciert neuartiges Ladesäulen-Investment

Elektroauto tankt seine Batterien
Foto: Bildagentur PantherMedia / patrick.daxenbichler
E-Auto am Ladekabel (Symbolbild).

Der Asset Manager Paribus kündigt ein neuartiges Kapitalanlageangebot zur Investition in Ladesäulen für Elektroautos an. Es handelt sich nicht um eine Fondsbeteiligung, sondern die Investoren kaufen einzelne Ladesäulen und vermieten diese an einen Betreiber.

Dabei soll es sich nicht um teure Schnellladesäulen handeln, die zum Beispiel an Autobahnen benötigt werden. Vielmehr setzt Paribus auf günstige 22-kW-Säulen zum Preis (für die Investoren) von jeweils 17.000 Euro plus Umsatzsteuer. Sie sollen in Hotel-Garagen oder an öffentlichen Orten in innerstädtischen Gebieten mit Mehrfamilienhaus-Bebauung aufgestellt werden, die nicht über genügend Tiefgaragen oder feste Stellplätze verfügen, in denen die Bewohner also wenig Möglichkeit haben, eigene Ladepunkte zu installieren.

„Dort werden die Elektroautos in der Regel über Nacht geladen, so dass eine geringere Leistung der Ladesäulen ausreicht“, so Thomas Böcher, Geschäftsführer von Paribus. An einer 22-kW-Säule dauert ein Ladevorgang in der Regel mehrere Stunden, eine 100-kW-Ladung zum Beispiel mindestens etwa fünf Stunden. Der Strom könne dadurch deutlich günstiger sein als an den vom Anschaffungspreis sehr viel teureren Schnellladesäulen oder Hyper-Chargern. Ohne ausreichend viele öffentliche Ladesäulen werde die Mobilitätswende nicht gelingen, da die meisten Bewohner von Mehrfamilienhäusern in größeren Städten nicht erreicht werden können, so Böcher. Auch Hotels müssten ihren Gästen Lademöglichkeiten bieten, die dann ebenfalls hauptsächlich nachts genutzt werden.


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Paribus hat für das Vorhaben einen Rahmenvertrag mit dem Münchner Unternehmen Wirelane geschlossen, das auf die Installation und den Betrieb solcher Säulen beziehungsweise Ladepunkte spezialisiert ist. Dieses habe über Rahmenverträge wiederum Zugriff auf diverse Hotelstandorte von MotelOne, Kempinski und anderen Hotelmarken in Deutschland.

Für innerstädtische Säulen betreibt Wirelane eine Website, auf der Anwohner ihren Bedarf anmelden können. Der Standort werde dann nach bestimmten Kriterien geprüft und bei einem positiven Ergebnis ein entsprechender Antrag bei der Stadt oder Gemeinde gestellt. Wird die Genehmigung erteilt, stellt Wirelane die Säule auf und schließt sie an das örtliche Stromnetz an. Sie steht dann öffentlich jedem E-Autofahrer zur Verfügung, also nicht nur denjenigen, die den Bedarf angemeldet haben.

Die Miete für die Säulen setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Demnach zahlt Paribus pro Säule eine feste Miete von 170 Euro im Monat, also zwölf Prozent des Kaufpreises pro Jahr. Damit soll der Wertverlust über die angenommene Nutzungsdauer der Säulen von acht Jahren in etwa kompensiert werden.

Renditeprognose 7,5 Prozent pro Jahr

Daneben werden die Investoren gegebenenfalls an dem Überschuss beteiligt, der mit den Säulen erwirtschaftet wird. Hierzu fließen die nach Abzug von Kosten und einer Vergütung erzielten Überschüsse zahlreicher Standorte laut Paribus in einen Pool und werden unter allen Eigentümern aufgeteilt. „Auf diese Weise sind die Eigentümer nicht allein von der Performance ihrer eigenen Säule abhängig, so dass die Bedeutung des einzelnen Standorts in den Hintergrund tritt“, so Böcher.

Dritte Komponente ist die sogenannte THG-Quote, also die staatliche Prämie für die Einsparung von Treibhausgas-Emissionen. Sie steht nicht nur den Besitzern von Elektrofahrzeugen zu, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch den Betreibern von Ladesäulen. Die – voraussichtlich deutlich schwankenden – Erlöse daraus werden ebenfalls auf die Investoren verteilt, so der Plan.

Insgesamt rechnet Paribus mit einer Rendite der Investition von 7,5 Prozent pro Jahr nach der Methode des internen Zinsfußes (IRR) über die Laufzeit von acht Jahren. Diese wird auch durch den Eich-Turnus der Ladesäulen bestimmt: Nach acht Jahren ist laut Paribus eine neue Eichung gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls muss die Säule stillgelegt und abgebaut werden, wovon die Prognose ausgeht.

„Keine gesetzliche Prospektpflicht“

Rechte oder Eigentum an den Standorten der Säulen beziehungsweise Ladepunkte erwerben die Investoren nicht, so dass ein neuer Miet- oder Nutzungsvertrag notwendig wäre, wenn die Ladesäule nach acht Jahren neu geeicht und über diesen Zeitraum hinaus weiterbetrieben werden soll.

Trotz des standardisierten Miet- und Betriebsvertrags sowie des Mietpools handelt es sich laut Paribus weder um einen Fonds noch um eine prospektpflichtige Vermögensanlage. „Es besteht keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz“, betont Böcher. Das habe auch eine Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars bestätigt. Auch für den Vertrieb sei deshalb keine spezielle Erlaubnis erforderlich. Eine entsprechende Anfrage bei der BaFin erübrige sich damit und ist insofern nicht vorgenommen worden.

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