EXKLUSIV: Provisionsdeckel? Das sagen die Verbände zum BDVM-Vorschlag

Norman Wirth
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Norman Wirth, AfW

Gerade schien etwas Ruhe in die Provisionsdebatte einzukehren, da sorgt der BDVM mit seiner Mitteilung für Aufsehen, sich für einen Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten einsetzen zu wollen – zugunsten einer höheren laufenden Vergütung. Was die anderen Vermittlerverbände davon halten.

Im Rahmen des BDVM-Versicherungsmakler-Fachtages in Ingolstadt hatte BDVM-Präsident Thomas Billerbeck verkündet, dass sich der Verband bei Versicherungsanlageprodukten für die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille stark machen werde. Zusätzlich zur Begrenzung der Abschlussvergütung solle eine höhere laufende Vergütung eingeführt werden.

Die teils fehlanreizenden Vergütungsformen führten zu einer ideologischen Debatte um ein Provisionsverbot, so Billerbeck. Dabei sei die Branche selbst schuld: „Nur eine Kehrwende in dieser Frage ermöglicht es, dass man das Heft des Handelns erneut in die Hand bekommt.“ Auch angesichts der europäischen Diskussion im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und der Bafin-Kritik sei es notwendig, dass die Vermittlerverbände eine aktiv gestaltende Rolle einnehmen. Der BDVM werde deshalb aktiv auf die anderen Vermittlerverbände zugehen und für eine gemeinsame Positionierung werben.

Das könnte schwierig werden. Auf Anfrage von Cash. äußerten sich die anderen Verbände skeptisch bis ablehnend. „Ein Provisionsdeckel ist verfassungswidrig, da es ein ungerechtfertigter Eingriff in die Gewerbefreiheit wäre“, betonte AfW-Vorstand Norman Wirth. Ein Deckel sei auch verbraucherschädlich, wettbewerbs- und europarechtswidrig. Außerdem würde er die Branche schädigen, „da er in erster Linie junge Versicherungsmakler trifft, die noch keinen Bestand haben und somit eine Markteintrittsbarriere geschaffen wird“, so Wirth. „Im Detail lässt sich die Position des AfW sehr gut in der Stellungnahme zum LVRG 2 nachlesen. Es gibt keine neuen Entwicklungen, die im Interesse der Maklerschaft ein Abweichen von unseren damaligen Argumenten rechtfertigen würden.“ Insbesondere sei kein Marktversagen erkennbar, das ein Handeln des Gesetzgebers oder der Branche selbst erforderlich mache. „Erst recht nicht, wenn wir gerade noch im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie in Diskussionen über ein Provisionsverbot sind.“


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Votum-Chef Martin Klein zeigt sich über die Meinung des BDVM verwundert: „Im Rahmen der Erörterung des Entwurfes eines ‚Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen‘, welche im Frühjahr 2019 erfolgte, lehnte der BDVM einen Provisionsdeckel als schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Versicherungsvermittler strikt ab. Warum man nun einen solchen Grundrechtseingriff fordert, erschließt sich aus der Pressemeldung nicht.“ Es sei zum damaligen Zeitpunkt die Verfassungswidrigkeit eines solchen Eingriffs durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Prof. Papier belegt worden. An dieser Beurteilung habe sich nichts geändert. „Es wurde bekanntlich kein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung eingeführt. Einer Wiederaufnahme der Diskussion bedarf es nicht“, so Klein.

BVK-Präsident Michael H. Heinz erklärt, man teile zwar die Sorge des BDVM, dass die Branche insgesamt noch zu wenig gegen einzelne Vergütungsausreißer vorgehe und daher auch vor dem Hintergrund der EU-Kleinanlegerstrategie auf Bewährung sei: „Die Bafin hat jedoch im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten bereits ein adäquates Mittel, um Fehlanreizen im Vertrieb entgegenzuwirken.“ Der BVK plädiere daher dafür, die wenigen Ausreißer zu sanktionieren und nicht alle Versicherungsvermittler gleichermaßen. „Daher sehen wir eine gesetzliche Deckelung von Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen auf 25 Promille der Bruttobeitragssumme ordnungspolitisch weiterhin kritisch. Ein solch gravierender Eingriff ist zudem weder geeignet, noch sinnvoll und nachhaltig, die Vermittlung privater Altersvorsorge zu fördern“, so Heinz. Immerhin stellt er einen Dialog in Aussicht: Der BVK werde sich kurzfristig mit dem BDVM zu Gesprächen zum Thema treffen. Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.

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