EXKLUSIV: Welche Versicherungen bei Cyberangriffen auf Autos greifen

Frank Sommerfeld
Foto: Allianz
Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG

Vor wenigen Tagen meldete die dpa, dass wegen neuer EU-Regeln für die Cyber-Sicherheit in Neuwagen mehrere Hersteller Modelle aus dem Programm nehmen. Doch was passiert eigentlich, wenn ein gehacktes Auto einen Unfall verursacht? Cash. fragte bei Kfz-Versicherern nach.

Kommt es nach einem Cyberangriff zu einem Unfall, bei dem Menschen verletzt oder das eigene oder fremde Fahrzeuge beschädigt werden, besteht bei der Allianz generell Versicherungsschutz bei den europäischen Töchtern des Unternehmens. Die Schäden Dritter übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug die Vollkaskoversicherung. Wird durch einen Hackerangriff ein Diebstahl des Fahrzeugs ermöglicht, ist dies laut Allianz über die Teilkaskoversicherung in den meisten Ländern mitversichert. In Deutschland übernimmt die Allianz nach eigenen Angaben in der Vollkaskoversicherung auch Schäden an der Software. „Auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt, der Hackerangriff aber Schäden an der Software verursacht, werden diese bei der Allianz über die Vollkaskoversicherung erstattet, sofern der Hackerangriff unmittelbar auf das Fahrzeug erfolgt“, erläutert Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG.


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Führe ein Angriff auf die Server oder die digitale Plattform des mit dem Fahrzeug kommunizierenden Fahrzeugherstellers zu Funktionsstörungen bei mehreren Fahrzeugen oder sogar bei allen Fahrzeugen eines bestimmten Fahrzeugtyps, sei der Fahrzeughersteller in der Verantwortung. Denn es gehöre zur Risikosphäre des Herstellers, für die dauerhafte Funktionsfähigkeit seiner Fahrzeugelektronik zu sorgen und diese vor Angriffen zu schützen. Das gelte auch dann, wenn sich dieser Angriff unmittelbar auf die Funktion des Fahrzeugs auswirkt. „Kommt es aber infolge der durch eine Cyberattacke hervorgerufenen Funktionsstörung zu Verkehrsunfällen, würden wir als Versicherer dafür aufkommen, wenn die beteiligten Fahrzeuge beschädigt oder Menschen dabei verletzt werden“, so Sommerfeld.

Auch laut DEVK besteht bei einem Unfall infolge eines Cyberangriffs Versicherungsschutz. „Im Außenverhältnis wird der Fremdschaden im Rahmen der Kfz-Versicherung zu regulieren sein, da hier – zumindest – die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zum Tragen kommt.  Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist durch die Vollkasko-Versicherung gedeckt“, teilt der Versicherer mit. Werde das Fahrzeug mit Hilfe eines Cyberangriffs entwendet, trete die Teilkaskoversicherung ein.

Wie viele Autos im Jahr 2023 von einem Hackerangriff betroffen waren, ist allerdings unklar. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) teilte auf Anfrage mit, man habe hierzu keine Zahlen vorliegen.

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