Seit 2017 liegt der Garantiezins – auch Höchstrechnungszins genannt – bei 0,9 Prozent. Einem Vorschlag zur Absenkung auf 0,5 Prozent zum 1. Januar 2021 war das Bundesfinanzministerium nicht gefolgt. Bei Altverträgen des Altersvorsorge-Klassikers gibt es bis zu vier Prozent.
Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherer mit Garantieversprechen übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten.
Die Anpassungen gelten jeweils nur für Neuverträge, die nach der Änderung abgeschlossen werden. Für Besitzer mit lukrativen Altverträgen ändert sich in diesem Punkt nichts. Der Garantiezins ist Teil der Verzinsung, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt.
Angesichts der Zinsflaute fällt es den Versicherern immer schwerer, die hohen Zusagen der Vergangenheit am Kapitalmarkt zu erwirtschaften. Immer mehr Lebensversicherer gehen dazu über, Produkte ohne klassischen Garantiezins an. Sie setzen im Neugeschäft auf Verträge, die lediglich den Erhalt der eingezahlten Beiträge ganz oder teilweise zusagen. Sie sollen eine etwas höhere Rendite abwerfen.
Die endgültige Entscheidung über den Garantiezins trifft das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der DAV-Berechnungen und Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin. Im vergangenen Jahr hatten die Aktuare eine Senkung auf 0,5 Prozent zum 1. Januar 2021 empfohlen.
„Wir müssen jetzt handeln“
Das Problem: Eine Senkung des Höchstrechnungszinses hätte Folgen für neue Riester-Verträge. Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen bei dem Zusatzplus fürs Alter zu 100 Prozent garantiert werden. Dies ist Branchenexperten zufolge angesichts der Kosten für die Riester-Rente schon mit einem Höchstrechnungszins von 0,5 Prozent nicht mehr darstellbar.
Die Versicherungsmathematiker schlagen vor, zusammen mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses auch den vollständigen Beitragserhalt bei der Riester-Rente sowie die Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung zu reformieren und die Garantien zu senken.
„Wir appellieren eindringlich an das Bundesfinanzministerium, bis spätestens Ende März zu entscheiden“, sagte Bader. „Wir müssen angesichts des weiter sinkenden Zinsniveaus an den Kapitalmärkten jetzt handeln.“
Das ist aus Sicht Baders auch im Sinne der Verbraucher: „Je geringer die Garantien sind, desto stärker können Versicherer in etwas riskantere Kapitalanlagen investieren. Damit haben Versicherte Chancen auf eine höhere Verzinsung von Altersvorsorgeprodukten.“ Aus Sicht der Aktuare wäre eine Verringerung der Beitragsgarantie bei künftigen Riester-Verträgen auf 80 Prozent angemessen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hält die den Vorschlag für nachvollziehbar. „Der Gesetzgeber sollte nun schnell eine Riester-Reform auf den Weg bringen. Insbesondere muss die bisher verlangte Beitragsgarantie gelockert werden, um weiterhin eine sicherheits- und chancenorientierte Anlage der Kundengelder zu ermöglichen“, sagt Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer. (dpa-AFX)