Expertenanhörung zur Doppelbesteuerung der Rente

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag sind uneins über den Umgang mit einer möglicher Renten-Doppelbesteuerung und legen Anträge zur Vermeidung vor. Wer was plant.

Im Bundestag diskutierten die Oppositionsparteien mit Experten über die Doppelbesteuerung von Renten

Im Zuge der laufenden Umstellung von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung kann es zu Doppelbesteuerungen der Rente kommen. Um das auszuschließen haben Linke, AfD und Grüne im Bundestag Anträge eingebracht, die in einer öffentlichen Experten-Anhörung des Finanzausschusses behandelt wurden.

Dabei herrschte Einigkeit, dass Arbeitnehmern, die jetzt in Rente gehen oder die schon im Ruhestand sind, noch keine Doppelbesteuerung droht, da die Hälfte ihrer Rentenbeiträge vom Arbeitgeber geleistet wurde und ohnehin steuerfrei war.

Ein höheres Risiko, ihre Rente doppelt versteuern zu müssen, haben jene, deren Renteneintritt ab dem Jahr 2040 ansteht. Schon heute betroffen sind zudem freiwillig Versicherte Selbstständige, da es für sie keinen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag gab.

Erste Fälle liegen inzwischen beim Bundesfinanzhof, dessen Entscheidung für Ende des Jahres erwartet wird. Bundesfinanzhof prüft, wann eine Doppelbesteuerung der Rente vorliegt Der Amberger Rechtsprofessor Dr. Thomas Dommermuth, der als Experte geladen war, riet, erste höchstrichterliche Entscheidungen abzuwarten, denn bisher sei nicht geklärt, wann überhaupt eine Doppelbesteuerung vorliege.

Er prognostiziert, dass sich auch bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 die Zahl der Betroffenen in Grenzen halten werde. Ein Problem sieht Silvia Schuster, ehemalige Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs, allerdings darin, dass Rentner, die glauben, eine Doppelbesteuerung zu unterliegen, selbst vor Gericht beweisen müssen, dass sie unzulässig besteuert würden. Und dies, da stimmte ihr Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine zu, überfordere viele der Betroffenen. „

Sehr unglücklich“ nannte Steuerexpertin Gesa Bruno-Latocha von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft es, dass Rentner selbst in der Nachweispflicht seien. Sie forderte, die Finanzverwaltungen sollten die Steuerbescheide von sich aus auf Plausibilität prüfen.

Parteien vertreten unterschiedliche Ansätze

AfD und Linke schlagen in ihren Anträgen vor, die volle Rentenversteuerung auf das Jahr 2070 zu verschieben, da dann Doppelbesteuerungen ausgeschlossen seien. Dr. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung wandte ein, dass schon der jetzige Übergangszeitraum sehr lang sei. Die gerade diskutierten Probleme zeigten, dass man „ein Gesetz nicht auf 40 Jahre im Voraus machen kann.“

Mehrere Sachverständige schlugen vor, schon jetzt und nicht erst 2025 die Rentenbeiträge voll steuerfrei zu stellen. Die Linke nimmt in ihrem Antrag Rentner unterhalb der Armutsgrenze in den Blick und fordert, den steuerlichen Grundfreibetrag auf mindestens 12.600 Euro anzuheben.

Die im Rahmen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung abschmelzenden Rentenfreibeträge und Altersentlastungsbeträge sollten ihrer Meinung nach weniger stark abgeschmolzen werden, so dass Rentner erst ab dem Jahr 2070 voll steuerpflichtig werden.

Zudem solle das Rentenniveau schrittweise auf 53 Prozent des Lohnniveaus angehoben werden. Die Grünen treten in ihrem Antrag dafür ein, die Betroffenen möglichst früh über die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zu informieren – zum Beispiel schon über den Rentenbescheid und die Rentenanpassungsmitteilung. Auch, dass Steuernachzahlungen gleich für mehrere Jahre fällig würden, wollen die Grünen ändern, indem die Finanzämter schneller agierten und früher mögliche Nachzahlungen forderten. (IhreVorsorge)

 

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
7 Comments
Inline Feedbacks
View all comments