Exporo akzeptiert BaFin-Bußgeldbescheid

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Die Finanzaufsicht BaFin hat wegen Verstößen gegen die PRIIPs-Verordnung Geldbußen in Höhe von 49.000 Euro gegen die Exporo Investment GmbH festgesetzt. Die Crowdinvesting-Plattform sieht das anders, will sich aber nicht mit der Behörde herumstreiten, zumal die Sache schon einige Zeit zurückliegt.

Die Finanzaufsicht BaFin hat wegen Verstößen gegen die PRIIPs-Verordnung Geldbußen in Höhe von 49.000 Euro gegen die Exporo Investment GmbH festgesetzt. Die Crowdinvesting-Plattform sieht das anders, will sich aber nicht mit der Behörde herumstreiten, zumal die Sache schon einige Zeit zurückliegt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO) zugrunde, teil die Finanzaufsicht auf ihrer Website mit, also am “BaFin-Pranger”.

Die Exporo Investment GmbH hatte Kleinanlegern Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) nicht zur Verfügung gestellt, bevor diese Kleinanleger durch einen Vertrag oder ein Angebot im Zusammenhang mit diesen PRIIPs gebunden waren, so die Begründung der BaFin. Der Bußgeldbescheid vom 4. August 2020 sei rechtskräftig.

Auf Nachfrage bestätigt Exporo dies, sieht sich aber zu unrecht bestraft. “Es handelt sich hierbei um einen juristisch unterschiedlich beurteilten Sachverhalt, ob die PRIIPs-Verordnung für ein von uns in der Vergangenheit vermitteltes Projekt anzuwenden sei oder nicht. Die BaFin hat – anders als wir – die Auffassung vertreten, dass dies der Fall sei”, so die Stellungnahme des Unternehmens.

Projekt bereits zurückbezahlt

Dennoch hat Exporo den Bescheid hingenommen. “Da es sich hierbei allerdings a) um einen rechtlich komplexen Präzedenzfall handelt und b) wir keine gerichtliche Auseinandersetzung mit der BaFin anstreben, haben wir uns entscheiden, das verhängte Bußgeld zu akzeptieren”, so die Begründung.

Bei dem in Rede stehenden Projekt handele es sich “um einen Einzelfall aus der Vergangenheit”. Die Ausgestaltung des Produktes beziehungsweise der relevanten Bedingungen sei bereits vor langer Zeit angepasst worden. “Zudem ist das betroffene Projekt mittlerweile erfolgreich an die Anleger zurückbezahlt”, betont Exporo.

Die Exporo Investment GmbH ist ein nach dem KWG zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut. Sie ist damit zur Vermittlung von Wertpapieren berechtigt und steht unter direkter Aufsicht der BaFin. Die nach dem Vermögensanlagengesetz konzipierten Emissionen der Plattform laufen hingegen (auch) über die Exporo AG. Diese verfügt über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung.

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