Infrastruktur, Erneuerbare Energie, Unternehmen: Der Investitionsbedarf allerorten ist gewaltig. Bislang konnten deutsche Privatanleger hauptsächlich über ein Vehikel in diese und weitere Assetklassen außerhalb der Börsen, die auch als Privatmarktanlagen, Private Markets oder Alternatives bezeichnet werden, investieren: Alternative Investmentfonds (AIF). Daneben bietet vereinzelt auch der Mantel einer Versicherungspolice Privatkunden bereits Zugang zu Private Markets.
Anfang 2024 ist ein weiteres Gewand für Sachwerte hinzugekommen: Der European Long Term Investment Fund (ELTIF). Wirklich neu sind ELTIFs streng genommen nicht. Schon seit 2015 gibt es dieses Vehikel. Durchsetzen konnte es sich bis Ende 2023 indes kaum. Grund: Enge Restriktionen bezüglich der möglichen Investitionsgegenstände und des Anlegerkreises, der überhaupt in solche Fonds investieren durfte. Beide Einschränkungen sind mit einer grundlegenden Reform der ELTIF-Verordnung der EU, die am 10. Januar 2024 in Kraft trat, weitgehend entfallen.
So ist für das neue Vehikel, für das sich die Bezeichnung „ELTIF 2.0“ eingebürgert hat, nicht länger eine Mindestbeteiligung und ein Mindestvermögen der Kunden vorgeschrieben. Auch dürfen ELTIF 2.0 nun grundsätzlich in fast alle Arten von Sachwerten einschließlich Unternehmensbeteiligungen investieren. Die Investitionen dürfen dabei nicht nur über Eigenkapital („Equity“), sondern – anders als von Publikums-AIFs – auch über Fremdkapitalkonzepte („Debt“) vorgenommen werden. Bevorzugte Zielbranchen bislang: Infrastruktur, Erneuerbare Energie und Private Equity, also außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen.
Sobald ein ELTIF in einem EU-Land von der dortigen Aufsicht zugelassen worden ist, darf er zudem ohne weitere Erlaubnis in allen Mitgliedstaaten angeboten werden. Das ermöglicht deutschen Asset Managern die Expansion ins Ausland und zieht umgekehrt große internationale Investmentgesellschaften an, die dann auch in Deutschland aktiv werden.
Ein weiterer, grundlegender Punkt unterscheidet ELTIFs von Publikums-AIFs: Obwohl diese Fonds schon von ihrer gesetzlichen Bezeichnung grundsätzlich für langfristige Investitionen („Long Term“) vorgesehen sind, dürfen sie auch Rückgaberechte der Anleger während der Laufzeit bieten, aber auch laufend Mittelzuflüsse zulassen sowie Investitionen vornehmen („Evergreens“).
Diese Fonds gleichen dann offenen Immobilienfonds, nur mit anderen Assets. Sie haben aber grundsätzlich auch die gleiche Herausforderung: Das Geld steckt in den Sachwerten fest und ist – je nach konkreten Assets im Einzelfall – unter Umständen nur mit Verzögerung oder durch einen Verkauf zur Unzeit wieder flüssig zu machen, um kündigende Anleger auszuzahlen.
Die illiquiden Anlagen zu liquiden Investments für die Kunden zu machen, passt also eigentlich nicht zusammen und ist nur eingeschränkt oder mit zeitlichem Vorlauf möglich. Zudem ist entsprechende Liquidität im Fonds erforderlich, um zumindest das bei einem einigermaßen normalen Verlauf erwartbare jährliche Kündigungsvolumen bedienen zu können, ohne Rückgabewünsche abweisen oder quotieren zu müssen. Allerdings: Je größer das Liquiditätspolster ausfällt, desto größer ist auch der Anteil des Fondskapitals, das nicht in Private Markets investiert werden kann. Einige ELTIFs verzichten daher komplett auf eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.
Auch bei den anderen ist die Rückgabe von Anteilen in der Regel nur mit einer längeren Kündigungsfrist möglich und auf einen kleinen Prozentsatz des Gesamtvermögens des Fonds pro Jahr begrenzt. Der einzelne Anleger trägt also das Risiko, dass sein Rückgabewunsch zunächst nur teilweise oder gar nicht erfüllt werden kann. Diese Konzepte werden in der Regel als „semi-liquide“ bezeichnet.
Regulatorisch, also in den Augen der Finanzaufsicht BaFin, sind es indes „offene“ Fonds. Folge: Die Anteile dürfen von Finanzdienstleistern mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Absatz 1 Nummer 1 GewO vermittelt werden. Das erweitert den Kreis der potenziellen Vertriebspartner gegenüber Publikums-AIFs und auch gegenüber geschlossenen ELTIFs erheblich. Für diese ist eine Zulassung nach Nummer 2 erforderlich, die deutlich seltener ist.
Dennoch lief der Start der neuen ELTIF-Generation Anfang 2024 zunächst schleppend. Nur zögerlich kamen ELTIF 2.0 auf den Markt, der Vertrieb lief zudem – so weit zu hören war – vielfach nur langsam an. Erst ab Mitte des Jahres nahm das Angebot zu. So zählte Cash. für die jüngste Marktübersicht per Stichtag Mitte September 2024 zwölf ELTIFs im Vertrieb an Privatanleger. Weitere kamen im vierten Quartal hinzu. Bis zum Jahresende registrierte das Pivatize Private Markets Institut insgesamt 21 ELTIFs, die für deutsche Privatkunden verfügbar waren, davon 17 Evergreens.
Der aktive Vertrieb indes startete wohl vielfach erst nach dem Jahreswechsel. Das schlägt sich auch im Cash.-Marktreport Sachwertanlagen für 2024 mit dem (Platzierungs-)Ranking der Asset Manager nieder, das Cash. traditionell zum Jahresbeginn für das jeweilige Vorjahr erhebt (siehe Ausgabe 3/2025). Lediglich drei der angefragten ELTIF-Anbieter nannten ihre Zahlen, davon zwei Töchter einer Bank beziehungsweise Bankengruppe mit jeweils einem eigenen, bundesweiten Filialnetz, die sich um den Vertriebserfolg also nicht wirklich sorgen müssen.
Ansonsten war der Start in die neue ELTIF-Ära offenbar eher holprig. Neben dem Umstand, dass die wichtigen Detailvorschriften der EU in Form von technischen Regulierungsstandards (RTS) erst mit zehn Monaten Verspätung im Oktober 2024 final vorlagen, resultierte dies wohl auch daraus, dass die unmittelbare Einbuchung von ELTIF-Anteilen in die Kundendepots weitaus komplexer war als erwartet. Der erwartete Turbo durch die Depotfähigkeit des neuen Vehikels entpuppte sich damit zunächst als Bremsklotz.
Knackpunkt ist die laufende Bewertung der Assets, vor allem bei semi-liquiden Konzepten. Denn anders als für börsennotierte Aktien oder andere Wertpapiere gibt es für einzelne Privatmarktanlagen keine aktuellen Kurse, die dann unkompliziert als Basis für den Anteilswert herangezogen werden können. Inzwischen indes haben mehrere Banken das Thema gelöst, so dass sich zumindest diesbezüglich nun die Bremsen lösen können.
Die laufende Bewertung der Assets ist – unter anderem als Basis für die faire Bewertung des Kapitals neuer, ausscheidender und verbleibender Kunden – auch bei einem anderen Mantel für Private-Market-Investitionen erforderlich, der in einer breiteren (Fach-) Öffentlichkeit bisher nur wenig Beachtung gefunden hat: Versicherungen. Eine Private Markets Police ähnelt im wirtschaftlichen Kern einem ELTIF, zumal die gleichen Assetklassen im Vordergrund stehen. Bezüglich des Vertriebs indes ist sie anders einzustufen: Für gewerbliche Vermittler ist in diesem Fall die Erlaubnis nach Paragraf 34d GewO erforderlich, also für Versicherungen.
Auch dieses Gewand für Alternatives hat offenbar enormes Vertriebs-Potenzial. So hat die Allianz bereits seit 2019 ihre Private Finance Police, über die Kunden sich an den Privatmarkt-Investitionen der Allianz-Gruppe beteiligen, im Vertrieb. Die Summe des damit bereits akquirierten Endkunden-Kapitals, von dem Neil A. Roberton von der Allianz Investment Management SE beim Cash.-Roundtable berichtete, ist gewaltig. 2024 hat das Unternehmen mit der Private Markets Police, über die Kunden gezielt in einzelne Assetklassen des Privatmarkts investieren können, nachgelegt.
Neben dem Fachmann aus dem Investment Management des größten Versicherungskonzerns Deutschlands diskutierten Top-Experten von drei Plattformen und einem ELTIF-Anbieter über die bisherige Entwicklung, die Erwartungen sowie die Herausforderungen und Chancen von ELTIF 2.0 und Private Markets. Die Teilnehmer:
- Nico Auel, Vorstand, Munich Private Equity
- Robin Binder, Founder und CEO, NAO
- Jamal El Mallouki, Co-Founder und Chief Growth Officer, Portagon
- Neil A. Robertson, Senior ALM Life/Health & Product Specialist PrivateFinancePolice, Allianz Investment Management SE
- Dr. Andrea Vathje, Head of Privatize Private Markets Institute, Privatize
Vier der Teilnehmer waren vor Ort bei Cash. in Hamburg, Jamal El Mallouki konnte nicht persönlich in den Norden kommen und war per Video live zugeschaltet. Lesen Sie die Ergebnisse der hochkarätigen Diskussionsrunde in unserem EXTRA.
Dieser Artikel ist Teil des EXTRA ELTIF 2.0/Private Markets. Alle Artikel des EXTRA finden Sie hier.