Der Rat der Europäischen Zentralbank hat beschlossen, die Zinsen für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert zu belassen. Auch bei der Fortsetzung des Anleihekaufprogrammes gibt es keine Überraschungen.
Auf der heutigen Sitzung beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei null Prozent, 0,25 Prozent beziehungsweise minus 0,4 Prozent zu belassen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Deutschen Bundesbank hervor.
Der EZB-Rat gehe davon aus, dass die EZB-Leitzinsen für längere Zeit und weit über den Zeithorizont des Nettoerwerbs von Vermögenswerten hinaus auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden.
EZB-Rat bereit, Anleihekaufprogramm zu verlängern
Der EZB-Rat bestätigt, dass das Anleihekaufprogramm (Asset Purchase Programme, APP) ab Januar bis mindestens Ende September 2018 in einem monatlichen Umfang von 30 Milliarden Euro fortgesetzt wird. Das Programm werde laufen, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Preisentwicklung erkennt, die mit seinem Inflationsziel zusammenpasse.
Der EZB-Rat sei bereit, dass APP zu verlängern oder im Umfang auszuweiten, wenn sich der Ausblick eintrübt oder die Finanzierungsbedingungen die Inflationsentwicklung hemmen würden.
Auch nach Abschluss der Anleihekäufe werde das Eurosystem die Tilgungsbeträge der erworbenen Wertpapiere „so lange wie erforderlich bei Fälligkeit wieder anlegen.“ Dies werde zu günstigen Liquiditätsbedingungen und einem angemessenen geldpolitischen Kurs beitragen. (kl)
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