Fach- und Führungskräfte fordern Ende des „staatlichen Raubrittertums“ in der bAV

Seit 2004 führt die sogenannte Doppelverbeitragung zu deutlich niedrigeren Auszahlungsbeträgen an Betriebsrentner. Der Berufsverband der Fach- und Führungskräfte (DFK) fordert nun die Regierungsparteien auf, die Benachteiligung der Betriebsrentner beim Abzug der Krankenkassenbeiträge unverzüglich zu beseitigen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge doppelt abkassiert: Die heutigen Betriebsrentner müssen die Suppe auslöffeln, die die Politik ihnen eingebrockt hat.

Angesichts der Finanzmisere vieler Krankenkassen trat 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft. Seitdem zahlen Versicherte auch auf Versorgungsbezüge, die aus Einmalzahlungen, also zum Beispiel aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung, stammen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Da die Zahlungen in der Ansparphase schon der Beitragspflicht unterlagen, spricht man von einer „Doppelverbeitragung“. Erschwerend kommt hinzu, dass Versicherte seit 2004 den vollen Krankenkassen-Beitragssatz zu zahlen haben statt bis dahin den hälftigen.

Sie zahlen also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag. Daher fallen die Auszahlungen deutlich niedriger aus als von den Versicherten ursprünglich erwartet. Beispiel: Werden aus einer Kapitallebensversicherung 50.000 Euro als Altersversorgung fällig, bleiben dem Ruheständler davon wegen der Doppelverbeitragung nur noch 40.500 Euro. Unmittelbar betroffen sind derzeit rund sieben Millionen Menschen.

Betriebsrentner empfinden dies als zutiefst ungerecht, sagt der DFK. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings schon 2010 entschieden, dass Doppelverbeitragungen nicht per se verfassungswidrig seien und es auch keinen verfassungsrechtlich verbürgten Vertrauensschutz auf den Fortbestand ursprünglich günstigerer Regelungen gebe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte daher auch klargestellt, dass es Aufgabe der Gesetzgebung sei, hier eine Änderung herbeizuführen und dies nicht über die Rechtsprechung gelöst werden kann.

 

Seite 2: Staatliche Abzocke trotz voller Kassen

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