Facharzt-Terminvermittlung: Kassenärzte kritisieren schleppende Nachfrage

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat erneut die Notwendigkeit der Terminvergabestellen für Kassenpatienten in Zweifel gezogen. 1000 Vermittlungen in der Woche seien eine „verschwindend geringe Zahl“ angesichts von 580 Millionen ambulanten Behandlungsfällen im Jahr.

Die Pflicht zur schnelleren Vermittlung eines Termins gilt nicht bei Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen.

In den ersten drei Wochen hätten lediglich 3000 gesetzlich Versicherte das Angebot wahrgenommen, sich von den Terminservicestellen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen einen Termin beim Facharzt vermitteln zu lassen, sagte KBV-Chef Andreas Gassen am Montag in Berlin.

Möglichkeit der freien Arztwahl entfällt bei Inanspruchnahme der Terminvermittlung

Seit 25. Januar können sich gesetzlich Versicherte von einer der 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb von vier Wochen einen Termin beschaffen lassen, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Der Kassen-Patient braucht allerdings eine ärztliche Überweisung mit einer Codenummer.

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Die Pflicht zur schnelleren Vermittlung eines Termins gilt nicht bei Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen. Bei einem Augen- oder Frauenarzt kann der Service ohne Überweisung in Anspruch genommen werden. Mit der Unterstützung durch die Terminservicestellen gibt der Patient die Möglichkeit der freien Arztwahl auf. Falls der Terminservice keinen Facharzttermin innerhalb der Vierwochen-Frist ausweisen kann, können Patienten die Ambulanz eines Krankenhauses aufsuchen.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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