Für viele ist der Ausbildungsbeginn der Startschuss in die finanzielle Unabhängigkeit und mit ihr ist auch das erste eigene Auto verbunden. Egal ob geleast oder gekauft, für die Zulassung ist eine Autoversicherung nötig.
„Aufgrund der fehlenden Fahrpraxis werden Fahranfänger normalerweise in die kostenintensive Schadenfreiheitsklasse SF-0 eingestuft. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, mit denen Fahranfänger die Wartezeit auf eine höhere Schadensfreiheitsklasse verkürzen können“, erklärt der DA Direkt Versicherungsexperte Christian Scholz.
Versicherungstarif abhängig vom Fahrzeugtyp
Schon bei der Wahl des ersten eigenen Autos sollten Fahranfänger auch an die Versicherung denken. Denn die Höhe der Kosten für eine Kfz-Versicherung hängt auch von dem Autotyp ab. Ein älteres Modell oder ein Gebrauchtwagen sind für Fahranfänger in der Versicherung günstiger als beispielsweise ein neuer SUV.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, das erste eigene Auto als Zweitwagen über die Kfz-Versicherung von Familienmitgliedern zu versichern. Dafür kommen neben den Eltern beispielsweise auch die Großeltern in Frage. Der Fahranfänger wird in diesen Fällen als Nutzer des Fahrzeugs in der Police vermerkt.
KFZ-Versicherung als Familienprojekt
Für die KFZ-Versicherung gilt: Wer das eigene Auto als Zweitwagen anmeldet, wird in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse SF-1/2 eingeordnet. Oft können sogar noch höhere Schadenfreiheitsklassen in Aussicht gestellt werden. Generell ist die Zweitwagenregelung für Fahranfänger also empfehlenswert.
Junge Fahrer können mit einer Zweitwagenversicherung schadenfreie Jahre sammeln und nach einiger Zeit den Vertrag zu günstigen Konditionen übernehmen.
Begleitetes Fahren bietet Sparpotenzial
„Junge Fahrer können auch durch die Teilnahme am ‚Begleiteten Fahren ab 17‘ bereits früh Fahrpraxis sammeln. Beim Abschluss einer eigenen Autoversicherung kann ihnen das dann zugutekommen“, berichtet Christian Scholz.
Die DA Direkt Versicherung beispielsweise berücksichtigt die frühen Erfahrungen im Straßenverkehr – Fahranfänger, die am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilgenommen haben, zahlen bei dem Direktversicherer daher häufig niedrigere Versicherungsbeiträge.
Foto: Shutterstock