Nachdem der Tübinger Initiator gut 125 Millionen Euro für den Fonds Mercatus IX eingeworben und geschlossen hat, können sich die Anleger anlässlich des zehnjährigen Firmenjubiläums an dem Nachfolgeprodukt beteiligen.
Das geplante Eigenkapitalvolumen des neuen Fonds Mercatus X beträgt 100 Millionen Euro und ist über eine Platzierungsgarantie gesichert.
Anleger können sich ab einer Anlagesumme von 10.000 Euro bei einer Mindestlaufzeit von fünf oder zehn Jahren beteiligen. Während der Laufzeit können jährlich bis zu 6,5 Prozent der Anlagesumme gebührenfrei als gewinnunabhängige Entnahme entnommen werden. Sollte ein Anleger einmal in eine finanzielle Notlage geraten, garantiere Fairvesta den Rückkauf der Beteiligung zum Buchwert.
„Für unseren Jubiläumsfonds peilen wir eine durchschnittliche Rendite per anno im zweistelligen Bereich an. Das entspricht den tatsächlichen Renditen der Vorgängerfonds. Möglich macht dies unsere am Markt einzigartige Investitionsstrategie.“, sagt Otmar Knoll, Handlungsbevollmächtigter der Fairvesta Group AG.
Das Emissionshaus will wie bei den Vorgängerfonds Sondersituationen, wie Bankenverwertungen, Erbauseinandersetzungen, „Non Performing Loans“ oder Zwangsversteigerungen, um Immobilien besonders günstig zu erwerben, um sie nach einer kurzen Haltedauer von drei bis fünf Jahren mit Gewinn wieder zu verkaufen. Als Investitionsobjekte kämen ausschließlich schulden- und lastenfreie Qualitäts- und Renditeimmobilien in Deutschland in Betracht, die keinen Sanierungs- und Modernisierungsstau haben. Als weitere Investitionskriterien listet Fairvesta auf, dass der Kaufpreis maximal 70 Prozent des aktuellen Verkehrswertes nicht übersteigen dürfe, sowie dass die durchschnittliche Ist- Rendite der infrage kommenden Objekte muss bezogen auf den Kaufpreis mindestens zehn Prozent pro Jahr betragen müsse.
Wie bei den Beteiligungsangeboten der Schwaben üblich, werden alle Objekte ausschließlich mit Eigenkapital finanziert. Das minimiere die Kapitalmarktrisiken im Vergleich zu gehebelten Produkten. Zudem sei bei jeder Investition die Zustimmung des Anlegerbeirates erforderlich. Schließlich werden den Anlegern ein verbrieftes Bucheinsichtsrecht eingeräumt, damit er sich über den Stand seiner Beteiligung informieren könne. (af)